Am 11. September muss der 20-jährige Unfalllenker sich dem Vorwurf der schweren Vergehen nach dem Waffengesetz sowie der Urkundenunterdrückung stellen. Ihm droht eine Haftstrafe von 10 bis zu 20 Jahren. Darüber berichtet Welt Stimme.
TRAUN. Der Angeklagte, ein 20-jähriger Mann, war am 30. Jänner 2025 ohne gültige Fahrerlaubnis und mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs, begleitet von seiner Lebensgefährtin auf dem Beifahrersitz. Nach dem Entziehen einer Polizeikontrolle legte er eine Flucht von über 30 Kilometern auf den Autobahnen A8 und A25 sowie auf der B1 zurück. Dabei führte er mehrere gefährliche Fahrmanöver bei massiv überhöhter Geschwindigkeit durch, trotz dichtem Nebel, schlechter Sicht und starkem Verkehr.
Auffahrunfall mit Folgen
Durch seine rücksichtlose Fahrweise verursachte er schließlich einen schweren Auffahrunfall in Traun, bei dem seine Beifahrerin gravierende Verletzungen, darunter einen Wirbelbruch und Pankreasverletzungen, erlitt. Auch eine Zivilstreifenbeamtin war betroffen und erlitt ähnliche Verletzungen. Zudem kam es zu erheblichen Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen; Trümmerteile fielen sogar auf Fahrzeuge der Gegenfahrbahn. Aus diesem Grund sieht die Anklage versuchten Mord in mehreren Fällen vor.


