Änderungen in Österreich: Bildungskarenz fällt, Pensionserhöhungen gedeckelt und neue Kassenleistungen ab 2026

Dezember 31, 2025 00:27
Änderungen in Österreich: Bildungskarenz fällt, Pensionserhöhungen gedeckelt und neue Kassenleistungen ab 2026

Mit 1. Jänner 2026 treten in Österreich zahlreiche Änderungen und Neuerungen in Kraft. Einige Leistungen werden gestrichen, während es an anderen Stellen Entlastungen für Privathaushalte und Unternehmen gibt.

Die Bildungskarenz wird in ihrer bisherigen Form abgeschafft, die Pensionserhöhungen gedeckelt und die Valorisierung verschiedener Familienleistungen ausgesetzt. Diese Maßnahmen sind Teil der Sparpolitik der Bundesregierung. Im Gegenzug werden neue Kassenleistungen eingeführt, die Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte entfällt und die Elektrizitätsabgabe sinkt. Was sich im neuen Jahr alles ändert:

Arbeitslosengeld & Zuverdienst

Ab Jänner wird es für Bezieher von Arbeitslosengeld schwieriger, sich mit einem Nebenjob etwas dazu zu verdienen. Dies ist nur noch für bestimmte Gruppen wie Langzeitarbeitslose oder Personen über 50 Jahre möglich.

Weiterbildungszeit statt Bildungskarenz

Die Bildungskarenz wird durch die Weiterbildungszeit ersetzt. Die Anforderungen und Nachweise sind nun deutlich strenger geregelt. Zudem kann die Weiterbildungszeit nicht mehr direkt nach der Elternzeit in Anspruch genommen werden.

Weiterbildungszeit soll Bildungskarenz ab 2026 ersetzen

Pensionserhöhung

Im Jahr 2026 werden nur Pensionen bis zu 2.500 Euro vollständig an die Inflationsrate von 2,7 Prozent angepasst. Andere Pensionsbezieher erhalten einen festen Betrag von 67,50 Euro. Diese Deckelung wird mit der Notwendigkeit der Budgetkonsolidierung begründet.

Altersteilzeit

Teilpension: Ältere Arbeitnehmer, die Anspruch auf eine vorzeitige oder reguläre Pension haben, können ab 2026 ihre Arbeitszeit freiwillig und flexibel reduzieren.

Korridorpension:

Das Antrittsalter für die Korridorpension steigt schrittweise von 62 auf 63 Jahre, und die erforderliche Versicherungszeit erhöht sich von 40 auf 42 Jahre. Dies betrifft die Jahrgänge ab 1964.

Familienleistungen

Die übliche Valorisierung von Familienleistungen wird für die Jahre 2026 und 2027 ausgesetzt. Betroffen sind:

  • Kinderbetreuungsgeld
  • Kinderabsetzbetrag
  • Mehrkindzuschlag
  • Familienbeihilfe
  • Familienzeitbonus

Pendlereuro & SV-Rückerstattung

Um die Abschaffung des Klimabonus teilweise auszugleichen, wird der Pendlereuro ab Jänner von 2 Euro auf 6 Euro pro Kilometer angehoben. Zudem wird die SV-Rückerstattung für Arbeitnehmer mit Anspruch auf die Pendlerpauschale auf 750 Euro erhöht.

„Tamponsteuer“

Zum neuen Jahr werden Menstruationsprodukte günstiger, da die Mehrwertsteuer auf Binden, Tampons und ähnliche Produkte wegfällt. Dieses Maßnahme soll Periodenarmut bekämpfen, die 2021 bereits einmal reduziert wurde.

Elektrizitätsabgabe

Die Abgabe für Unternehmen sinkt von derzeit 1,5 Cent je Kilowattstunde (kWh) auf 0,82 Cent. Für private Haushalte wird der Satz gar auf 0,1 Cent je kWh gesenkt, was für einen durchschnittlichen Haushalt eine Entlastung von 50 Euro pro Jahr bringen soll.

Lohntransparenz

Gemäß der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz müssen Unternehmen ab Juni 2026 Informationen über die durchschnittliche Entgelthöhe für vergleichbare Tätigkeiten bereitstellen. Grobe Unterschiede müssen zudem begründet werden. Arbeitnehmer haben das Recht, offen über Gehälter zu sprechen.

Geräte-Retter-Prämie

Die Geräte-Retter-Prämie ersetzt den bisherigen Reparaturbonus. Ab 12. Jänner kann der Bon online erstellt werden und ist drei Wochen lang bei ausgewählten Betrieben einlösbar. Auch wenn bis zu 50 Prozent der Bruttokosten weiterhin übernommen werden, sinkt der maximale Zuschuss von 200 Euro auf 130 Euro.

Gesundheitsfonds

Ein neuer Gesundheitsreformfonds in Höhe von 500 Millionen Euro soll die medizinische Versorgung verbessern und Wartezeiten verkürzen. Ein elektronischer Eltern-Kind-Pass wird ab Oktober 2026 verfügbar sein.

Neue Kassenleistung

Ab dem Frühjahr wird die klinisch-psychologische Therapie zur Kassenleistung. Jährlich stehen dafür 120.700 Behandlungseinheiten zur Verfügung.

Freibetragshöhe

2026 werden bis zu 15 Überstundenzuschläge pro Monat bis maximal 170 Euro steuerfrei bleiben. Auch Sonn- und Feiertagsentgelte sind wieder steuerfrei.

Vignette

Die rote Jahresvignette für das Jahr 2026 wird die letzte Klebevignette sein. Ab 2027 wird das Pickerl nur noch digital erhältlich sein. Die Tarife werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) angepasst.

Für 2026 gelten diese Tarife:

  • Jahresvignette: 106,80 Euro für Pkw, 42,70 Euro für Motorräder
  • Zwei-Monats-Vignette: 32,00 Euro für Pkw, 12,80 Euro für Motorräder
  • Zehn-Tages-Vignette: 12,80 Euro für Pkw, 5,10 Euro für Motorräder
  • 1-Tages-Vignette: 9,60 Euro für Pkw, 3,80 Euro für Motorräder (nur digital verfügbar)

Darüber berichtet Welt Stimme.

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