Die russische Leichtathletikföderation (WFLA) hat beim Internationalen Sportgerichtshof CAS eine neue Beschwerde gegen Sanktionen von World Athletics eingereicht. Der am 10. August bekannt gewordene Schritt richtet sich gegen organisatorische Einschränkungen und folgt auf eine erste Beschwerde vom 9. Juli, mit der die Fortsetzung des Verbots für russische Athleten angefochten wurde. Die WFLA will damit nach eigenen Angaben ihre Rechte innerhalb des internationalen Leichtathletikverbands zurückgewinnen. Über die neue Eingabe berichtete auch Reuters in einer Meldung zum Verfahren vor dem CAS.
In der aktuellen Berufung argumentiert die russische Föderation, die geltenden Einschränkungen beschränkten ihre Rechte erheblich. Sie könne russische Sportlerinnen und Sportler deshalb nicht vollständig auf internationaler Ebene vertreten. Konkret geht es um den Ausschluss aus Entscheidungsprozessen von World Athletics. Die WFLA darf demnach weder an Sitzungen des Rats teilnehmen noch an Abstimmungen mitwirken.
Zusätzlich ist russischen Funktionären und Fachleuten die Teilnahme an Trainerkonferenzen, Seminaren und Weiterbildungsprogrammen untersagt. Diese Maßnahmen betreffen damit nicht nur die formale Mitwirkung der Föderation in den Gremien des Weltverbands. Sie schließen russische Vertreter auch von mehreren fachlichen und organisatorischen Angeboten der internationalen Leichtathletik aus.
Zweite Beschwerde innerhalb eines Monats
Die beiden Eingaben beim CAS betreffen unterschiedliche Teile der Sanktionen. Die am 9. Juli eingebrachte Beschwerde bezog sich auf die Verlängerung des Verbots für russische Athleten. Die neue, am 10. August bekannt gewordene Eingabe richtet sich gegen die organisatorischen Einschränkungen für die Föderation selbst.
Damit stehen im Verfahren sowohl die Teilnahme von Sportlern als auch der institutionelle Status der WFLA innerhalb von World Athletics im Mittelpunkt. Die russische Seite ficht die Maßnahmen in getrennten Verfahren an. Eine Entscheidung des CAS über die neue Beschwerde wurde in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
Der Streit über die russische Leichtathletik reicht bis in das Jahr 2022 zurück. Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine führte World Athletics weitreichende Beschränkungen für russische und belarussische Athleten ein und verlängerte sie wiederholt. In der internationalen Sportlandschaft zählt der Verband damit zu den Organisationen, die an einem vollständigen Ausschluss festhalten.
World Athletics hält an Ausschluss fest
World Athletics wird von Sebastian Coe geführt. Der Verband begründet seine Haltung mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine sowie mit dem Ziel, Fairness und Integrität der Wettbewerbe zu schützen. Die Position unterscheidet sich von jener des Internationalen Olympischen Komitees und von der Praxis einiger anderer Sportverbände, die russischen und belarussischen Athleten eine eingeschränkte Teilnahme unter neutralem Status ermöglicht haben.
Der Internationale Sportgerichtshof ist die zentrale internationale Instanz für sportrechtliche Schiedsverfahren. Im Fall der WFLA und World Athletics geht es darum, wie die Richter die organisatorischen Rechte einer nationalen Föderation, die Folgen des Krieges und den Grundsatz sportlicher Neutralität bewerten. Die russische Föderation hat in ihrer neuen Beschwerde insbesondere die Einschränkungen ihrer Mitwirkung in den Verbandsstrukturen zum Gegenstand gemacht.
Das Verfahren ist Teil einer seit Jahren andauernden Auseinandersetzung über den Zugang russischer und belarussischer Sportler zu internationalen Bewerben. Während das IOC seine Haltung schrittweise gelockert hat, bleibt World Athletics bei den von ihm beschlossenen Beschränkungen. Die Entscheidungen der einzelnen Sportorganisationen fallen damit weiterhin unterschiedlich aus.
Verfahren mit getrennten Streitgegenständen
Die Aufteilung der russischen Einwände auf mehrere Beschwerden ermöglicht dem CAS, die verschiedenen Maßnahmen getrennt zu prüfen. Im ersten Verfahren steht das Startverbot für Athleten im Zentrum, im aktuellen Verfahren die Stellung der WFLA und die Teilnahme ihrer Vertreter an den Abläufen von World Athletics.
Der CAS hatte in anderen Sportarten bereits Einschränkungen gegen Russland als zu weitgehend bewertet. In den vorliegenden Angaben werden dabei der Rodel- und der Skisport genannt. Ob diese frühere Rechtsprechung für den Streit zwischen der WFLA und World Athletics eine Rolle spielen wird, ist noch offen. Eine Entscheidung über die neue Eingabe der russischen Leichtathletikföderation liegt bislang nicht vor.
World Athletics bleibt damit der internationale Leichtathletikverband, gegen dessen Sanktionen die WFLA juristisch vorgeht. Die weitere Prüfung durch den CAS wird sich zunächst auf die in der Beschwerde angefochtenen organisatorischen Einschränkungen konzentrieren.


