Änderungen bei der Immobilienertragsteuer ab 2027
BRUCK/MUR. Ab dem 1. Jänner 2027 wird der Verkauf bestimmter älterer Grundstücke in Österreich steuerlich teurer. Dies betrifft insbesondere Grundstücke, die vor dem 31. März 2002 erworben wurden.
Die Neuordnungen des Budgetbegleitgesetzes 2027/2028 der österreichischen Bundesregierung führen dazu, dass die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) weiterhin 30 Prozent beträgt, jedoch die Berechnung der Anschaffungskosten angepasst wird. Bei sogenannten „Altfällen“ können künftig geringere pauschale Anschaffungskosten abgezogen werden, was zu einem Anstieg der Steuerlast von 4,2 auf 6 Prozent des Verkaufspreises führt.
Besonders erheblich sind die Änderungen für Umwidmungsfälle. Diese betreffen Grundstücke, deren Wert durch eine Änderung der Flächenwidmung, beispielsweise von Grünland zu Bauland, gestiegen ist. Der Zeitpunkt der Wirksamkeit dieser Umwidmung ist entscheidend für die steuerliche Behandlung, da er bestimmt, welche Regelungen Anwendung finden. Die neuen Bestimmungen gelten für Verkäufe ab 1. Jänner 2027.
Eigentümern wird geraten, geplante Verkäufe frühzeitig zu überprüfen und rechtlichen Rat einzuholen. Für Fragen zu diesen Themen stehen Helga Kaiser, Wolfgang Stütz, Hannelore Zeiringer und Maria Stütz zur Verfügung. Weitere Informationen sind auf www.notariat-bruck.at verfügbar.
Einordnung
Die Änderungen bei der Immobilienertragsteuer betreffen die Absetzbarkeit von Anschaffungskosten und Umwidmungen, was zu einer höheren Steuerlast führen kann. Eigentümer älterer Immobilien sollten sich rechtzeitig informieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.


