Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen in Wien ab 2027 eingeführt

September 19, 2026 18:13
Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen in Wien ab 2027 eingeführt

Wien verschärft Vorschriften zur Kurzzeitvermietung von Wohnungen

Ab 2027 wird in Wien eine Registrierungspflicht für die Vermietung von Wohnungen zu touristischen Zwecken eingeführt. Vermieter müssen künftig ihre Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb bei den Behörden anmelden.

Die Stadtregierung unter Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) begründet diesen Schritt mit dem Anstieg an Wohnungen, die dem regulären Mietmarkt entzogen werden. Aktuell dürfen diese lediglich 90 Tage im Jahr vermietet werden, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Das neue Wiener Kurzzeitvermietungsregistergesetz (WKVRG) soll im November im Landtag beschlossen werden und ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten. Vermieter, deren Angebote bereits bestehen, erhalten eine Übergangsfrist bis zum Ende des ersten Quartals 2027, um sich registrieren zu lassen.

Die Stadt wird überprüfen, ob gegen die Kurzzeitvermietung der angegebenen Wohnungen spricht. Bei Vorliegen aller Anforderungen erhält der Vermieter eine Registrierungsnummer, die notwendig ist, um Inserate anzubieten. Verstößt ein Anbieter gegen die Registrierungspflicht, drohen Strafen bis zu 50.000 Euro.

Außerdem wird die Umwidmung von Wohnungen in Beherbergungsstätten verschärft. Künftig müssen mindestens 80 Prozent der Nutzflächen für Wohnzwecke genutzt werden, um solche Umwidmungen zu verhindern. Klassische Hotels sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Einordnung

Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, den Wohnungsmarkt in Wien zu entlasten. Durch die Einführung der Registrierungspflicht und die Einschränkungen bei der Umwidmung will die Stadt die Zunahme von touristischen Mietwohnungen eindämmen und den Wohnraum für Einheimische sichern.

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