Der Rechnungshof hat eine umfassende Reform des österreichischen Medienfördersystems empfohlen. Im kürzlich veröffentlichten Bericht zur Medienförderung durch die Medienbehörde KommAustria und die RTR stellt die Prüfer fest, dass die derzeitige Fördersituation die Medienvielfalt einschränkt. Insbesondere die Notwendigkeit, Qualitätskriterien stärker zu verankern, wird an das Medienministerium appelliert.
Zwischen 2019 und 2024 stiegen die Bundesmedienförderungen um 88 Prozent, von 46 Millionen Euro auf rund 87 Millionen Euro. Während dieses Zeitraums kamen eine Digitalisierungsförderung und die Förderung von Qualitätsjournalismus hinzu. Kritisch wird angemerkt, dass die Verantwortung für die Vergabe der Fördermittel weitgehend auf Einzelpersonen entfallen ist, während Beiräte nur Empfehlungen zur Vergabe aussprechen.
Strukturerhalt statt Strukturwandel
Förderungen sind an eine Mindestbestehdauer der Medien gebunden, was neue Unternehmen ausschließt. Die wirtschaftlichen Kriterien haben außerdem eine „strukturerhaltende Wirkung“, was der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber großen globalen Plattformen entgegensteht. Die Prüfer fordern, die Förderprogramme zu öffnen, um die Medienvielfalt zu verbessern.
Die mangelnde Berücksichtigung konkreter Qualitätskriterien bei der Vergabe der Mittel ist ein weiterer Kritikpunkt. Zudem wird empfohlen, die inhaltlichen Ausschlussgründe zu harmonisieren und einen Gesamtüberblick über die öffentlichen Mittel, die an Medienunternehmen ausgeschüttet werden, zu schaffen.
Babler kündigte Reformpaket an
Der Medienminister Andreas Babler (SPÖ) reagierte auf die Berichte bezüglich des umstrittenen Online-Mediums „Exxpress“, das Mittel aus der Qualitätsjournalismusförderung erhielt, mit Irritation und kündigte ein Reformpaket an. Konkrete Details dazu sind jedoch noch nicht bekannt.
Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) hat den Rechnungshofbericht als Anlass genommen, auf die Dringlichkeit einer erhöhten Dotierung des Privatrundfunkfonds hinzuweisen. Die Refinanzierung durch Werbung wird als zunehmend schwierig erachtet, da große Online-Plattformen einen Großteil der Werbebudgets abziehen. Die Förderungen sollen auf die Qualität der Inhalte abzielen und nicht auf die Anzahl der Auflagen oder Mitarbeiter. VÖP-Geschäftsführerin Corinna Drumm sieht keine Notwendigkeit für zusätzliche Qualitätskriterien im Rundfunk, da die Qualität durch die KommAustria gesetzlich garantiert und überwacht wird. Sie warnt zudem vor den Risiken, die von sozialen Medien ausgehen, die oft falsche Informationen verbreiten.
Deutlicher Gender-Pay-Gap bei der RTR
Der Rechnungshof hat außerdem einen hohen Gender-Pay-Gap bei der RTR festgestellt, der im Jahr 2023 bei 34 Prozent lag und somit über dem Gender-Pay-Gap im österreichischen Bundesdienst (8 Prozent) und in der Privatwirtschaft (18 Prozent) liegt. Weiterhin wird kritisiert, dass die Räumlichkeiten und die Website der RTR in wesentlichen Inhalten nicht barrierefrei sind, und dass Ende 2022 drei von fünf Pflichtstellen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz nicht besetzt waren.
Die Prüfer empfehlen der RTR, eine umfassende Unternehmensstrategie zu entwickeln, die sich mit neuen Herausforderungen wie der Einrichtung einer Servicestelle für Künstliche Intelligenz und einer Schlichtungsstelle für Video-Sharing-Plattformen befasst. Eine interdisziplinäre Herangehensweise an diese Themen wird als notwendig erachtet.


