Die österreichische Regierung hat am Freitag einen Entwurf zur Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) zur Begutachtung vorgelegt, um Großverfahren effizienter zu gestalten. Die Änderungen beinhalten eine Senkung der Einstiegsschwelle sowie die Einführung einer elektronischen Plattform, auf der wesentliche Schritte in großen Verfahren dokumentiert werden. Die Regierung will zudem sicherstellen, dass Verfahrensbeteiligte wie NGOs Verfahren nicht absichtlich verzögern können. Stellungnahmen zu diesem Entwurf sind bis zum 5. September möglich.
Zusätzlich zur Plattform sollen weitere Digitalisierungsmöglichkeiten zur Verfahrensvereinfachung geprüft werden. Die Pflicht zur Veröffentlichung in Tageszeitungen wird ebenfalls untersucht; es gilt als fraglich, ob diese Praxis noch zeitgemäß ist, da modernere Alternativen in Betracht gezogen werden sollen.
„Ewiges Verschleppen“ verhindern
Eine neue Regelung sieht vor, dass Behörden Fristen setzen können, bis zu denen Parteien ihre Stellungnahmen spätestens erstatten müssen, wobei dies spätestens eine Woche vor der mündlichen Verhandlung geschehen sollte. Verspätete Vorbringen werden nicht mehr berücksichtigt. Zudem kann künftig das Ermittlungsverfahren für Teilbereiche eines Vorhabens abgeschlossen werden. Die Frist für Ediktalschriften wird von acht auf sechs Wochen verkürzt. Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) erklärte: „Mit den neuen Fristen für Parteienvorbringen verhindern wir, dass Verfahrensbeteiligte – wie etwa NGOs – Verfahren ewig verschleppen können.“
Beschleunigte Regeln
Eine Senkung der Einstiegsschwelle soll bewirken, dass Großverfahren künftig ab 50, statt wie bisher ab 100 Beteiligten zur Anwendung kommen. Auch wird es ermöglicht, dass Großverfahren während der Weihnachts- und Sommermonate durchgeführt werden können. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) kündigte an: „Die Sommerpause für öffentliche Bekanntmachungen – die sogenannte Ediktalsperre – wird gestrichen.“ Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Einbeziehung von Amtssachverständigen und die Regelungen über nicht-amtliche Sachverständige vereinfacht werden können.
Die Neuerungen wurden bereits beim Sommerministerrat am Mittwoch angekündigt. „Als Nächstes folgt ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Im Herbst reformieren wir die Umweltverträglichkeitsprüfungen“, erklärte Hattmannsdorfer weiter. Ziel ist es, Genehmigungen schneller zu erteilen und die Verfahren schlanker zu gestalten, damit Investitionen und Innovationen erleichtert werden können.


