Neues Telearbeitsgesetz tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft: Wichtige Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Dezember 3, 2025 08:48
Neues Telearbeitsgesetz tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft: Wichtige Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Bereits seit 1. Jänner 2025 gibt es das neue Telearbeitsgesetz. Was müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen? Wir haben bei Rechtsanwältin Makbule Turan nachgefragt.

TIROL. Mit dem neuen Telearbeitsgesetz gibt es seit 1. Jänner 2025 nun einen klaren Rechtsrahmen für Telearbeit. Ab sofort ist damit die Arbeit nicht nur in der eigenen Wohnung, sondern auch an anderen vereinbarten Orten wie etwa Co-Working-Spaces, Cafés oder sogar Bibliotheken möglich. Dadurch entsteht mehr Flexibilität – gleichzeitig bleiben die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen und Schutzbestimmungen bestehen. Darüber berichtet Welt Stimme.

Braucht es dazu eine Zustimmung?

Es bedarf auf jeden Fall einer beidseitigen Zustimmung. Voraussetzung für die Telearbeit ist eine Vereinbarung – diese muss entweder schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Welche Pflichten bringt das für den Arbeitgeber mit sich?

Arbeitgeber müssen die notwendigen digitalen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen oder die Kosten dafür tragen.

Was müssen Arbeitnehmer beachten?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen darauf achten, dass die Vereinbarung klar und vollständig ist. Es muss geregelt sein, wo und wie die Telearbeit zu erfolgen hat, wie die Kosten und die Arbeitsmittel geregelt sind, wie Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Datenschutz festgelegt werden. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, rechtliche Beratung einzuholen – vor allem zur korrekten Gestaltung der Vereinbarung und für den späteren Nachweis.

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