Stromzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen: Antrag bis 31. März 2026 möglich
Haushalte mit geringem Einkommen können noch bis 31. März einen Stromzuschuss von 50 Euro beantragen. Die AK Tirol ruft Anspruchsberechtigte zur raschen Antragstellung auf. Darüber berichtet Welt Stimme.
In Tirol bleiben die Energiekosten für viele Haushalte eine erhebliche Belastung. Zur Entlastung von Menschen mit geringen Einkommen bieten mehrere Tiroler Stadtwerke, Elektrizitätswerke und regionale Stromlieferanten einen einmaligen Stromzuschuss von 50 Euro netto pro Haushalt an. Dieser Zuschuss wird über die jeweilige Stromabrechnung gutgeschrieben, jedoch kann der Antrag nur noch bis zum 31. März 2026 gestellt werden.
„Gerade für Menschen mit geringem Einkommen sind die Energiekosten weiterhin eine große Belastung. Wer Anspruch auf den Stromzuschuss hat, sollte diesen unbedingt noch rechtzeitig beantragen“, betont AK Präsident Erwin Zangerl.
Voraussetzungen für den Zuschuss
Anspruch auf diese Unterstützung haben Privathaushalte, die ihren Strom von einem teilnehmenden regionalen Anbieter beziehen und über einen aktiven Stromliefervertrag verfügen. Darüber hinaus müssen die Haushalte von der Zahlung des ORF-Beitrags befreit sein. Der Zuschuss wird ausschließlich einmal pro Haushalt gewährt und ist nicht für Gewerbebetriebe oder Vereine erhältlich. Für die Beantragung ist der jeweilige regionale Stromanbieter sowie das zuständige Stadtwerk oder Elektrizitätswerk der Ansprechpartner.
Eigener Zuschuss bei TIWAG und IKB
Kundinnen und Kunden der TIWAG sowie der Innsbrucker Kommunalbetriebe können ebenfalls einen Stromzuschuss erhalten. Dieser wird über die Arbeiterkammer Tirol abgewickelt und kann noch bis zum 30. Juni 2026 beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt per E-Mail an: stromzuschuss@ak-tirol.com.
Neuer Sozialtarif ab April
Zusätzlich tritt am 1. April 2026 in Österreich ein neuer Sozialtarif für Strom in Kraft, der Haushalte mit geringem Einkommen langfristig bei den Energiekosten entlasten soll.


