Die Arbeiterkammer (AK) Wien untersucht derzeit einen schwerwiegenden Verdacht auf Betrug bei der Auszahlung von Gehältern. Ein größeres Unternehmen soll über einen längeren Zeitraum beim auszuzahlenden Stundenlohn systematisch zu wenig gezahlt haben. Allein in einem Jahr sollen rund 50.000 Euro nicht auf den Konten der Mitarbeitenden gelandet sein. Darüber berichtet Welt Stimme.
Die aktuelle Situation in der Arbeitswelt verlangt von den Mitarbeitenden ein genaues Hinschauen. Ein Wiener Whistleblower hat sich an die Arbeiterkammer (AK) gewandt, nachdem ihm Unregelmäßigkeiten bei den Stundenlöhnen in seinem Betrieb aufgefallen sind. Er konnte nachweisen, dass systematisch zum Nachteil der Arbeitnehmenden abgerechnet wurde.
Für jede geleistete Arbeitsstunde hat das Unternehmen einige Cent weniger gezahlt, als es gemäß dem geltenden Kollektivvertrag vorgesehen ist. Diese Centbeträge summierten sich und führten dazu, dass jeder Arbeitnehmer jährlich um „einige hundert Euro“ benachteiligt wurde. Insgesamt hat die Firma innerhalb eines Jahres etwa 50.000 Euro an Personalkosten unrechtmäßig eingespart, erläutert Ludwig Dvořák, Bereichsleiter für Rechtsschutz bei der AK Wien. Es handelt sich um einen „größeren Betrieb“, jedoch wollte die AK keine weiteren Details bekanntgeben.
„Kein einmaliges Versehen“
Aktuell werden die Unterlagen noch genauer geprüft. Dvořák betont, dass klar ist: „Das war kein einmaliges Versehen, sondern wurde über einen längeren Zeitraum so gehandhabt.“ Es muss nun geklärt werden, wie viele Jahre dieses Vorgehen gängige Praxis war.
Um den Schutz des Whistleblowers zu gewährleisten, kann der AK-Experte momentan keine Angaben zur Branche, dem Firmenstandort oder zur genauen Mitarbeiteranzahl machen. „Wir arbeiten daran, die genaue Schadenssumme zu ermitteln. Dann entscheiden wir, ob wir die Behörden einschalten oder zivilrechtlich weiter vorgehen“, beschreibt Dvořák das weitere Vorgehen.
Trifft nicht nur Mitarbeitende
Gleichzeitig stellt Dvořák klar, dass kollektivvertragliche Vereinbarungen keine bloßen Wünsche sind, sondern eine verbindliche Verpflichtung für alle Unternehmen darstellen: „Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, für ihre Arbeit auch fair bezahlt zu werden.“
Verstöße bei den Entlohnungen haben nicht nur für die Mitarbeitenden selbst erhebliche Folgen. Dvořák erklärt: „Das systematische Vorenthalten von Lohnbestandteilen oder Überstunden ist kein Kavaliersdelikt und schädigt nicht nur die betroffenen Beschäftigten, sondern auch die öffentlichen Kassen und damit uns alle.“


