Belarusische Regierung streicht ab 2027 Tschernobyl-Vergünstigungen für rund 566.000 Menschen

August 22, 2026 17:20
Belarusische Regierung streicht ab 2027 Tschernobyl-Vergünstigungen für rund 566.000 Menschen
Belarusische Regierung streicht ab 2027 Tschernobyl-Vergünstigungen für rund 566.000 Menschen

Die belarusische Regierung will ab dem 1. Jänner 2027 die Zahl der Ortschaften in den radioaktiv belasteten Gebieten infolge der Tschernobyl-Katastrophe deutlich verringern. Aus der entsprechenden Liste sollen 177 Ortschaften gestrichen werden. Davon wären rund 566.000 Menschen betroffen, die in diesen Gebieten bisher Anspruch auf sogenannte Tschernobyl-Vergünstigungen haben.

Über die geplante Änderung wurde am 20. August 2026 berichtet. Zu den betroffenen Orten zählen unter anderem Gomel, Luninez und Leltschizy. Mit der Herausnahme aus der Liste würden für die Bewohnerinnen und Bewohner mehrere soziale Garantien wegfallen. Dazu gehören eine bevorzugte Möglichkeit für eine stationäre Kur- und Erholungsbehandlung, der Vorrang bei der Vergabe von Plätzen in Studenten- und anderen Wohnheimen sowie ein bevorzugtes Recht auf die Aufnahme an Hochschulen.

Soziale Leistungen werden schrittweise beendet

Für Minderjährige soll die kostenlose Verpflegung nur noch bis Juni 2027 erhalten bleiben. Danach würde auch diese Leistung für Kinder und Jugendliche in den aus der Tschernobyl-Zone herausgenommenen Orten entfallen. Für Familien bedeutet die Neuregelung damit nicht nur eine Änderung des Verwaltungsstatus ihrer Wohnorte, sondern auch den Verlust konkreter Unterstützungen.

Die geplante Neufassung der Liste wird in einem Bericht über die geplante Kürzung der Tschernobyl-Vergünstigungen mit den Auswirkungen auf mehr als eine halbe Million Menschen in Verbindung gebracht. Die Änderungen sollen mit Jahresbeginn 2027 wirksam werden. Eine vollständige Beendigung sämtlicher Leistungen wird dabei nicht für alle Betroffenen gleichzeitig genannt; ausdrücklich angeführt werden einzelne Vergünstigungen sowie die zeitliche Begrenzung der kostenlosen Kinderverpflegung.

Begründet wird die Neuregelung mit einer Neubewertung der radioaktiven Belastung. Kritiker bezweifeln jedoch, dass die gesundheitlichen und ökologischen Folgen der Katastrophe damit ausreichend berücksichtigt werden. Radionuklide seien nicht verschwunden, sondern hätten ihre Konzentration über einen Zeitraum von 30 Jahren lediglich etwa halbiert. Zudem sei die Belastung nicht gleichmäßig verteilt, sondern weise einen „fleckigen“ Charakter auf.

Kritik an Messungen und Berechnungsmethode

Besonders verwiesen wird auf die Entwicklung des Americium-241 in den Böden der Region Gomel. Nach den von Kritikern angeführten Einschätzungen könnte der Gehalt dieses Radionuklids dort noch bis in die 2060er-Jahre steigen. Damit werde die Frage aufgeworfen, ob eine administrative Änderung der Zonengrenzen die tatsächliche Verteilung der Belastung angemessen abbildet.

Kritik gibt es auch an der Methodik, nach der die neue Einstufung vorgenommen werden soll. Die Berechnungen seien nicht ausreichend transparent. Aus Sicht der Kritiker lässt sich daher nur schwer nachvollziehen, weshalb gerade 177 Ortschaften aus der Liste entfernt werden und wie die Folgen für die Bevölkerung bewertet wurden.

Die Debatte betrifft damit zwei getrennte Ebenen. Einerseits geht es um die behördliche Bewertung der radioaktiven Belastung und um die Kriterien für die Einteilung der Gebiete. Andererseits steht der Umfang der sozialen Leistungen zur Diskussion, die an diesen Status geknüpft sind. Mit der Änderung des Verzeichnisses würden für die Bewohner der betroffenen Städte und Gemeinden ab 2027 mehrere bisher geltende Ansprüche nicht mehr bestehen.

Vorwurf einer Verlagerung sozialer Kosten

Kritiker führen die Entscheidung nicht allein auf eine Verbesserung der Umweltbedingungen zurück. Sie sehen darin auch den Versuch der belarusischen Führung, staatliche Sozialausgaben zu reduzieren. Nach dieser Einschätzung würden die Kosten für Behandlung, Rehabilitation und vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen stärker bei den betroffenen Familien liegen.

Besonders belastend wäre dies für Haushalte mit niedrigen Einkommen sowie für Kinder und andere sozial verletzliche Gruppen. Wenn der Anspruch auf eine bevorzugte Kurbehandlung entfällt, müssten Familien entsprechende Ausgaben selbst tragen, soweit sie eine Behandlung oder Rehabilitation weiterhin in Anspruch nehmen wollen. Die Streichung der Vergünstigungen würde damit einen Teil der bisherigen staatlichen Unterstützung auf die Bürgerinnen und Bürger verlagern.

In den politischen Stellungnahmen zur Entscheidung wird außerdem darauf verwiesen, dass Belarus zugleich hohe Ausgaben für Sicherheitsstrukturen, den bürokratischen Apparat und die Militarisierung des Staates aufbringe. Die Kürzung der Unterstützung für Menschen in den Tschernobyl-Gebieten wird deshalb als Prioritätenentscheidung der Führung um Alexander Lukaschenko bewertet. Konkrete Angaben zu den erwarteten Einsparungen durch die neue Gebietsliste wurden in den vorliegenden Informationen nicht genannt.

Die geplante Änderung soll am 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Bis Juni desselben Jahres bleibt die kostenlose Verpflegung für Minderjährige in den betroffenen Gebieten noch bestehen; für die übrigen genannten Vergünstigungen ist der Wegfall ab Jahresbeginn vorgesehen.

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