Die belarussische Regierung will mit 1. Jänner 2027 die Liste der nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl als radioaktiv belastet eingestuften Gebiete verkürzen. Insgesamt sollen 177 Ortschaften aus der Liste gestrichen werden. Davon wären nach den vorliegenden Angaben rund 566.000 Menschen betroffen. Für die Bewohner der betroffenen Gebiete würden mehrere sogenannte Tschernobyl-Vergünstigungen wegfallen.
Über die geplante Änderung berichteten belarussische Medien am 20. August 2026. Die Neufassung der Liste der radioaktiv belasteten Gebiete in Belarus betrifft unter anderem Gomel, Luninets und Leltschizy. Die Entscheidung soll ab Jahresbeginn 2027 gelten. Eine vollständige Aufstellung der im Detail wegfallenden Leistungen wurde in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
Wegfall mehrerer Vergünstigungen
Für Bewohner jener Städte und Gemeinden, die künftig nicht mehr als Teil der Tschernobyl-Zone gelten, soll eine Reihe sozialer Garantien entfallen. Dazu zählen ein vergünstigter Zugang zu Kur- und Sanatoriumsaufenthalten, eine vorrangige Berücksichtigung bei der Vergabe von Plätzen in Studenten- und anderen Wohnheimen sowie ein bevorzugtes Recht auf Aufnahme an Hochschulen.
Für Minderjährige soll die kostenlose Verpflegung zunächst weitergeführt werden. Diese Regelung soll jedoch nur bis Juni 2027 gelten. Danach wäre auch diese Leistung für Kinder in den aus der Liste gestrichenen Orten nicht mehr vorgesehen. Die Angaben machen keine näheren Aussagen dazu, ob für einzelne Personengruppen oder Einrichtungen Übergangsregelungen gelten werden.
Die geplante Neuregelung würde damit nicht nur den administrativen Status von Ortschaften verändern. Sie hätte auch unmittelbare Folgen für Leistungen, die an diesen Status geknüpft sind. Betroffen wären nach den genannten Schätzungen mehr als eine halbe Million Einwohner, darunter Kinder und sozial verletzliche Haushalte.
Einwände gegen die Berechnung
Kritiker bezweifeln, dass die Streichung der Orte allein mit einer ausreichenden Verbesserung der Umweltbedingungen begründet werden kann. Nach ihren Angaben seien Radionuklide nicht verschwunden, sondern hätten ihre Konzentration über einen Zeitraum von rund 30 Jahren lediglich etwa halbiert. Die Belastung sei außerdem ungleichmäßig verteilt und könne innerhalb einer Region stark variieren.
Besonders verwiesen wird auf die Verteilung radioaktiver Stoffe in den Böden der Region Gomel. Kritiker führen an, dass der Gehalt an Americium-241 dort noch bis in die 2060er-Jahre steigen könne. Diese Einschätzung wird im vorliegenden Material den Kritikern zugeschrieben; eine unabhängige Bestätigung oder eine ausführliche Begründung der belarussischen Behörden für die konkrete Einstufung der einzelnen Ortschaften liegt darin nicht vor.
Beanstandet wird auch die Methodik, mit der die neuen Grenzziehungen und Berechnungen vorgenommen wurden. Nach Darstellung der Kritiker sei nicht ausreichend transparent, welche Messwerte, Zeiträume und Kriterien für die Herausnahme der 177 Orte herangezogen wurden. Gerade wegen des sogenannten fleckigen Charakters der Kontamination lasse sich die Belastung nach dieser Auffassung nicht ausschließlich anhand großräumiger Durchschnittswerte beurteilen.
Streit über die Prioritäten des Staates
Die Kritiker sehen in der Maßnahme vor allem einen Versuch, die staatlichen Sozialausgaben zu reduzieren. Sie argumentieren, dass die Regierung finanzielle Mittel für Sicherheitsstrukturen, den Verwaltungsapparat und die Militarisierung bereitstelle, während Leistungen für die Bevölkerung in den Tschernobyl-Gebieten eingeschränkt würden. Ob die Neufassung der Liste tatsächlich mit konkreten Einsparzielen im Staatshaushalt verbunden ist, wird in den vorliegenden Angaben nicht mit einer offiziellen Zahl belegt.
Die Folgen würden nach dieser Einschätzung vor allem Familien mit niedrigem Einkommen treffen. Wenn vergünstigte Kuraufenthalte, medizinische Rehabilitation und andere an den Status der Zone gebundene Leistungen wegfallen, müssten betroffene Haushalte einen größeren Teil der Kosten selbst tragen. Das gilt insbesondere für Ausgaben für Behandlung, Erholung und Vorsorge. Die konkrete finanzielle Belastung einzelner Familien wird im Material allerdings nicht beziffert.
Für Kinder und sozial besonders verletzliche Gruppen steht dabei der Zugang zu Leistungen im Mittelpunkt. Die kostenlose Verpflegung in Schulen oder anderen Einrichtungen bleibt nach den bisher bekannten Plänen nur für einen begrenzten Zeitraum erhalten. Für die übrigen Vergünstigungen ist der Wegfall ab 1. Jänner 2027 vorgesehen, sofern die angekündigte Neufassung unverändert in Kraft tritt.
Die belarussische Regierung hat die Änderung mit den im Material genannten Details bisher nicht öffentlich erläutert. Fest steht nach den vorliegenden Angaben, dass die neue Gebietseinteilung 177 Ortschaften betreffen und rund 566.000 Menschen den bisherigen Zugang zu Teilen der Tschernobyl-Vergünstigungen kosten würde.


