Nach Kündigung: Frau erhält Nachzahlung von fast 18.000 Euro
Eine Frau aus dem Bezirk Neunkirchen, die 23 Jahre in der Papierbranche beschäftigt war, wurde im vergangenen Jahr gekündigt. Statt der erwarteten neun Monatsgehälter nach der „Abfertigung Alt“ stellte der Arbeitgeber fest, dass sie sich im neuen Abfertigungssystem befand, obwohl sie einem Umstieg nie zugestimmt hatte.
Die Frau suchte Unterstützung bei der Bezirksstelle Neunkirchen der AK Niederösterreich. Die dortigen Rechtsexperten identifizierten einen Fehler, der 23 Jahre zurückliegt: Die Arbeitnehmerin wurde aufgrund eines Missgeschicks der Firma zum 1. Januar 2003 ohne ihr Wissen im falschen Abfertigungssystem angemeldet.
Die AK-Experten forderten die Abfertigung nach der „Abfertigung Alt“ in Höhe von 28.772,36 Euro. Das Unternehmen gestand schließlich den Fehler ein und zahlte der betroffenen Frau eine Differenz von 17.879,49 Euro nach. Marianne Landa, Bezirksstellenleiterin, kommentierte, dass dieser Fall zeige, wie wichtig hartnäckiges Nachfragen sei, um finanzielle Ansprüche zu sichern.
Im ersten Halbjahr 2026 suchten etwa 10.000 Menschen die Bezirksstelle Neunkirchen auf, wobei in 3.948 Fällen weiterführende Beratungen nötig waren. Insgesamt sicherte die Bezirksstelle über viereinhalb Millionen Euro für die Arbeitnehmer in der Region.
Die AK Niederösterreich sicherte im ersten Halbjahr 71 Millionen Euro für Beschäftigte
Horst Pammer, Vizepräsident der AK Niederösterreich, warnte vor der Unsicherheit, die durch die Nutzung von künstlicher Intelligenz bei arbeitsrechtlichen Fragen entstehen kann. KI-Werkzeuge seien oft nicht in der Lage, die Unterschiede zwischen deutschem und österreichischem Arbeitsrecht korrekt darzustellen. Er riet dazu, sich bei konkreten Problemen an die AK zu wenden.
Einordnung
Der Fall verdeutlicht die Bedeutung kompetenter rechtlicher Unterstützung im Arbeitsrecht. Die Entwicklungen im Arbeitsmarkt und die Zunahme von Anfragen an die AK unterstreichen die Notwendigkeit professioneller Beratung für Arbeitnehmer, um finanzielle Ansprüche nicht zu verlieren.


