Wirtschaftskammer führt neue Compliance-Regeln ein
Martha Schultz, Chefin der Wirtschaftskammer, hat einen Reformprozess initiiert, der neue Compliance-Regeln für alle Mitarbeiter und Funktionäre vorsieht. Diese Regelungen betreffen unter anderem Auftragsvergaben, Repräsentation sowie Geschenke und Nominierungen und sollen ab November in Kraft treten.
Der Vorschlag für die neuen Verhaltensrichtlinien wird derzeit einem umfassenden Begutachtungsverfahren unterzogen, an dem alle neun Landeskammern, Fachorganisationen und die Bundeskammer beteiligt sind. Ein Beschluss soll Anfang Oktober durch das erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) erfolgen.
Schultz erklärte, dass die neuen Richtlinien direkt aus der Causa Ruck abgeleitet wurden, die durch mehrere Frauenfeindliche Äußerungen des zurückgetretenen Chefs der Wirtschaftskammer Wien ausgelöst wurde. Sie betonte die Notwendigkeit, mögliche Interessenskonflikte offenzulegen, um eine objektive Entscheidungsfindung zu gewährleisten.
Die Compliance-Regeln verpflichten dazu, Transparenz bei der Nominierung von Sozialversicherungsvertretern zu schaffen und sicherzustellen, dass keine familiäre Beziehung zu Mitgliedern des Präsidiums besteht. Zudem müssen alle Auftragsvergaben ab einem Wert von 5.000 Euro mindestens drei Vergleichsangebote einholen.
Einordnung
Die Einführung dieser Compliance-Regeln zielt darauf ab, einen einheitlichen Standard innerhalb der Wirtschaftskammer zu etablieren und für mehr Transparenz sowie Verantwortung in den Entscheidungsprozessen zu sorgen. Dies könnte das Vertrauen in die Institution stärken und die Rechenschaftspflicht der Funktionäre erhöhen.


