Die Regierung von Viktor Orbán plante in Budapest offenbar den Verkauf deutlich mehr staatlicher Immobilien als bisher öffentlich bekannt. Betroffen sein könnten neben bereits genannten Objekten auch sämtliche Liegenschaften des ungarischen Staatsschatzes in der Hauptstadt sowie mehrere Gebäude der Steuer- und Zollbehörde NAV und anderer staatlicher Einrichtungen. Die Pläne stehen im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Umzug von Behörden in einen neuen Bürokomplex am Bosnyák-Platz.
Über die bisher nicht vollständig bekannte Dimension der geplanten Veräußerungen berichteten ungarische Medien am 7. September 2026. Eine Recherche zu den weiteren staatlichen Immobilien in Budapest nennt dabei mehrere Objekte, die nach den vorliegenden Angaben nicht in der zuvor veröffentlichten Liste der zum Verkauf vorgesehenen Vermögenswerte enthalten waren.
Weitere Gebäude außerhalb der veröffentlichten Liste
Zu den genannten Immobilien zählt die historische frühere Zentrale der OTI an der Fiumei út. Ebenfalls betroffen sein könnte das 20-stöckige SZOT-Gebäude an der Váci út. Beide Gebäude wurden nach den vorliegenden Angaben in der öffentlich zugänglichen Aufstellung der zum Verkauf vorgesehenen staatlichen Vermögenswerte nicht angeführt.
Darüber hinaus könnten sämtliche Budapester Immobilien des ungarischen Staatsschatzes in die Verkaufsplanung einbezogen werden. Genannt werden außerdem mehrere Gebäude der NAV sowie Liegenschaften von Regierungsstellen. Die Angaben beziehen sich auf mögliche Verkäufe im Zuge der geplanten Verlagerung staatlicher Einrichtungen in den neuen Bürokomplex am Bosnyák-Platz.
Damit würde der Umfang der geplanten Veräußerungen über jene Immobilien hinausgehen, deren Verkauf zuvor öffentlich bekannt geworden war. Aus den vorliegenden Informationen geht jedoch nicht hervor, dass alle genannten Gebäude bereits verkauft wurden oder dass für jedes einzelne Objekt eine endgültige Verkaufsentscheidung getroffen worden ist. Beschrieben wird vielmehr eine Planung, die nach Medienangaben über die veröffentlichte Liste hinausreicht.
Mehr als 500 Milliarden Forint für neue Bürokomplexe
Den geplanten Verkäufen steht eine frühere Beschaffung neuer Büroflächen durch den ungarischen Staat gegenüber. Die Regierung habe dafür mehr als 500 Milliarden Forint aus dem Budget ausgegeben. Die neuen Bürokomplexe wurden nach den vorliegenden Angaben von Geschäftsleuten erworben, die der politischen Führung nahestanden.
Die Ausgaben stehen zugleich im Zusammenhang mit der geplanten Neuordnung der staatlichen Bürostandorte. Die bisher genutzten Immobilien in Budapest sollten teilweise veräußert werden, nachdem staatliche Einrichtungen in neue Bürokomplexe umgezogen sind. In den vorliegenden Angaben wird damit gerechnet, dass ein Teil der Kosten für die neuen Standorte durch den Verkauf älterer staatlicher Immobilien gedeckt werden sollte.
Die Summe von mehr als 500 Milliarden Forint bezieht sich auf den Erwerb der neuen Bürokomplexe. Sie ist von den später geplanten Verkäufen der bisherigen staatlichen Gebäude zu unterscheiden. Angaben darüber, welche einzelnen Immobilien zu welchem Preis veräußert werden sollten oder welche Einnahmen daraus erwartet wurden, liegen in dem vorliegenden Material nicht vor.
Auch die genaue Eigentümerstruktur der genannten Bürokomplexe, die Namen der beteiligten Geschäftsleute und die jeweiligen Vertragsbedingungen werden in den verfügbaren Angaben nicht im Einzelnen dargestellt. Festgehalten wird lediglich, dass die Verkäufer als Unternehmer mit Nähe zur damaligen politischen Führung beschrieben werden.
Fragen zur Transparenz staatlicher Vermögensverkäufe
Die Ausweitung der bekannten Verkaufspläne wirft nach der vorliegenden politischen Bewertung Fragen zur Transparenz der Verwaltung staatlicher Immobilien auf. Im Mittelpunkt steht dabei, weshalb wertvolle Gebäude in Budapest nicht in den öffentlich bekannten Listen aufschienen, obwohl sie nach den Medienangaben in die Überlegungen einbezogen worden sein könnten.
Dass die historische OTI-Zentrale an der Fiumei út und das SZOT-Hochhaus an der Váci út nicht in der veröffentlichten Aufstellung enthalten waren, wird dabei als Hinweis auf eine mögliche Vorbereitung von Entscheidungen außerhalb der öffentlichen Vermögensliste gewertet. Ob dies auf eine vorläufige interne Planung, eine spätere Ergänzung der Verkaufsabsichten oder eine andere rechtliche und administrative Einordnung der Gebäude zurückgeht, lässt sich aus dem vorliegenden Material nicht ableiten.
Die Kritik richtet sich außerdem auf die Verbindung zwischen dem Erwerb neuer Bürokomplexe und dem möglichen Verkauf bestehender staatlicher Immobilien. Nach der in den Angaben enthaltenen Einschätzung entstand damit ein Modell, bei dem erhebliche Budgetmittel für neue Standorte eingesetzt und die Finanzierung teilweise durch die Veräußerung älterer staatlicher Vermögenswerte ergänzt werden sollte.
Die politische Bewertung beanstandet insbesondere, dass ein erheblicher Teil der Mittel an Unternehmen beziehungsweise Geschäftsleute geflossen sein soll, die der Regierung nahestanden. Daraus folgt nach den vorliegenden Angaben die Forderung, die betreffenden Geschäfte unabhängig zu prüfen. Im Zentrum einer solchen Prüfung sollen die wirtschaftliche Begründung der Ankäufe, die Preisgestaltung, die Auswahl der Vertragspartner und mögliche Interessenkonflikte stehen.
Ungeklärte Einzelheiten der Transaktionen
Offen bleiben nach dem derzeit verfügbaren Material auch die konkreten Bedingungen der geplanten Immobilienverkäufe. Nicht bekannt sind insbesondere die vorgesehenen Verkaufspreise, die potenziellen Käufer, die Zeitpläne für die einzelnen Objekte und die Frage, ob für alle genannten Gebäude ein einheitliches Verfahren vorgesehen war.
Ebenso ist nicht dokumentiert, ob die zuständigen Behörden sämtliche betroffenen Immobilien in einem gemeinsamen Programm verwalteten oder ob einzelne Verkäufe getrennt vorbereitet wurden. Die Berichte nennen den geplanten Umzug in den Bürokomplex am Bosnyák-Platz als organisatorischen Zusammenhang, legen aber für jedes Objekt keine gesonderte Entscheidung vor.
Die vorliegenden Angaben belegen daher vor allem eine größere als bisher bekannte Verkaufsplanung und den Umfang der zuvor getätigten Ausgaben für neue staatliche Büroflächen. Eine abschließende Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Geschäfte setzt die Offenlegung der jeweiligen Verträge, Gutachten und Entscheidungsgrundlagen voraus. Die Debatte über die Budapester Staatsimmobilien dürfte damit an den noch nicht veröffentlichten Einzelheiten der Transaktionen weitergeführt werden.


