Wiener Buchhalterin erhält 15.000 Euro Entschädigung nach Kündigung
Kurz nach ihrem 60. Geburtstag verlor eine Buchhalterin aus Wien ihren Job. Die Arbeiterkammer trat für sie vor Gericht ein und konnte eine finanzielle Entschädigung durchsetzen.
Die Arbeiterkammer Wien berichtet, dass die Geschäftsführung des Unternehmens shortly nach dem 60. Geburtstag der Buchhalterin begann, ihr Aufgaben zu entziehen und diese an jüngere Mitarbeitende zu übertragen. Dies geschah ohne jegliche Erklärung. Als die Buchhalterin ein Gespräch suchte und sich gegen diese Maßnahmen wehrte, wurde ihr gekündigt.
Die Rechtsexperten der Arbeiterkammer reichten Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein und argumentierten, dass die Kündigung aufgrund eines „verpönten Motivs sowie massiver Sozialwidrigkeit“ erfolgte. Das Verfahren endete mit einem Vergleich, bei dem das Unternehmen der Buchhalterin 15.000 Euro Entschädigung zahlen muss.
Einordnung
Dieser Fall verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen ältere Arbeitnehmer in der heutigen Arbeitswelt konfrontiert sind. Die Arbeiterkammer fordert die Einführung eines Bonus-Malus-Systems für Unternehmen, die ältere Mitarbeitende beschäftigen, und lehnt eine Anhebung des Pensionsantrittsalters ab. Die Leiterin des Sozialbereichs, Ines Stilling, betont, dass 65 Jahre als Pensionsalter ausreichend seien, da zunehmend Menschen aus Arbeitslosigkeit in die Pension eintreten.


