Neuregelung für E-Mopeds in Österreich tritt in Kraft
Ab Donnerstag, dem 1. Oktober 2026, gelten E-Mopeds in Österreich nicht mehr rechtlich als Fahrräder. Nutzer benötigen künftig einen Führerschein, eine Zulassung und einen Mopedhelm, da der Betrieb dieser Fahrzeuge nun als Nutzung von Kraftfahrzeugen eingestuft wird.
Die Regelung betrifft E-Mopeds, die bis jetzt mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h und einer Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt wie Fahrräder behandelt wurden. Zukünftig werden neben dem Führerschein der Klasse AM oder einer höheren Lenkberechtigung auch eine Zulassung mit Kennzeichen, eine Kfz-Haftpflichtversicherung und regelmäßige §-57a-Überprüfungen erforderlich sein. Die Fahrt muss dann auf der Fahrbahn erfolgen, und der bisherige Fahrradhelm ist durch einen dafür zugelassenen Sturzhelm zu ersetzen.
Informierte Nutzer und Herausforderungen
Eine Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) unter 100 E-Moped-Nutzern ergab, dass sich jeder Sechste als wenig bis sehr schlecht informiert über die anstehenden Änderungen bezeichnete. Die Führerscheinpflicht stellte für viele das größte Anliegen dar. Darüber hinaus berichtete ein Drittel der Befragten von eigenen Unfällen mit E-Mopeds.
Die KFV-Direktor Christian Schimanofsky wies auf erhebliche Wissenslücken hin, insbesondere in Bezug auf das Fahrverbot auf Radwegen sowie die Notwendigkeit regelmäßiger Fahrzeugüberprüfungen. Für die Zulassung eines E-Mopeds wird unter anderem eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung benötigt. Fehlt diese, kann sie beim Hersteller oder Generalimporteur beantragt werden, andernfalls ist eine Einzelgenehmigung erforderlich.
Die Nichteinhaltung der neuen Vorgaben kann zu hohen Geldstrafen führen. Für das Fahren ohne Lenkberechtigung drohen Strafen zwischen 363 und 2.180 Euro. Fehlende Zulassung oder Kfz-Haftpflichtversicherung können mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Einordnung
Die neuen Vorschriften zur Nutzung von E-Mopeds erhöhen die rechtlichen Anforderungen an die Fahrer. Die Anpassung ist relevant, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Langfristig führen die Änderungen zu einer stärkeren Regulierung der Nutzung elektrischer Zweiräder.


