Seit März 2024 gilt die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die drastische Strafen für „Extremraser“ eingeführt hat, einschließlich der endgültigen Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs. Darüber berichtet Welt Stimme. Diese neuen Maßnahmen zielen darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Rasen auf Österreichs Straßen zu stoppen.
In diesem Kontext kommt ein besonderer Fall aus Wien, wo ein BMW 530i, beschlagnahmt wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, versteigert wurde. Dieses Fahrzeug, das ursprünglich bei einem Startpreis von 1.000 Euro angeboten wurde, erzielte schließlich einen Preis von 21.000 Euro. Der BMW ist nicht nur ein gebrauchter Wagen, sondern stellt ein Beispiel für die Maßnahmen gegen Raser dar, die in der neuen StVO verankert sind. Der Verkauf derartiger Fahrzeuge findet über das Auktionshaus Dorotheum statt.
Raserfahrzeuge unter den Hammer
Insgesamt hat das Dorotheum bereits mindestens sieben Fahrzeuge versteigert, die aus Raser-Beschlagnahmungen stammen. Den höchsten Zuschlag erhielt jedoch ein in Vorarlberg eingezogener BMW M4, welcher für 31.000 Euro verkauft wurde. Neben fünf Pkw wurden auch zwei Motorräder versteigert, darunter eine Honda CBR 600RR, die für 3.000 Euro und eine Yamaha MT-09 für 4.400 Euro verkauft wurden. Diese Auktionen finden online statt, und interessierte Käufer können ihre Gebote direkt über die Website des Dorotheums abgeben.
Das Verkehrsministerium bekräftigt, dass für extremes Rasen „keine Entschuldigung und kein Verständnis“ besteht. Die Maßnahmen, die bis zur endgültigen Konfiszierung des Fahrzeugs führen können, sollen sicherstellen, dass das Rasen aufhört: „Denn wer kein Auto mehr hat, kann nicht mehr rasen.“
Mehrstufiges Verfahren
Der Prozess von der Anhaltung bis zur endgültigen Beschlagnahmung eines Fahrzeugs ist klar geregelt. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 60 km/h innerorts oder 70 km/h außerorts kann die Polizei das Auto vorläufig für bis zu zwei Wochen sicherstellen. Sollte die Behörde den Vorfall bestätigen, bleibt das Fahrzeug eingezogen, insbesondere bei Wiederholungstätern oder gravierenden Verstößen.
In letzter Instanz droht der sogenannte „Verfall“: Das Fahrzeug wird endgültig konfisziert, was den Verlust der Eigentumsrechte zur Folge hat. Es landet in der Regel bei einer öffentlichen Auktion. Sollte kein Verfall ausgesprochen werden, kann der Besitzer das Auto zurückerhalten. Dennoch sind strenge Strafen, Führerscheinentzug und weitere Auflagen zu erwarten.
Verwertung und Erlös
Seit Inkrafttreten der Novelle wurden in Wien 39 Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmt, mit 23 Fällen in diesem Jahr. Die Polizei berichtet, dass es bisher nur in zwei Fällen zu tatsächlichen Versteigerungen gekommen ist. Der Erlös aus den Auktionen wird hälftig aufgeteilt: 70 % fließen in den Verkehrssicherheitsfonds, während der Rest an das Bundesland oder den Bund geht. Laut Aussage des Ministeriums sind von Januar bis Juli 2025 durch versteigerte Raserfahrzeuge genau 21.310,35 Euro in den Fonds geflossen.


