K.O.-Tropfen im Bezirk Schärding: Problematik oder unbegründete Gerüchte?

August 27, 2025 15:52
K.O.-Tropfen im Bezirk Schärding: Problematik oder unbegründete Gerüchte?

Im Bezirk Schärding gibt es immer wieder Gerüchte über den Einsatz von K.O.-Tropfen bei Veranstaltungen. Mein Bezirk hat die Polizei um eine Stellungnahme zu diesen Gerüchten gebeten. Darüber berichtet Welt Stimme.

„K.O.-Tropfen sind im Bezirk Schärding insofern ein untergeordnetes Thema, da in den letzten Jahren keine nachweisbaren Fälle bei der Polizei angezeigt wurden. Es gab Vorfälle, bei denen eine heimliche Verabreichung behauptet wurde. Ein sicherer Nachweis für die Verabreichung ist meist – abhängig von den Wirkstoffen – aber nur innerhalb von 24 Stunden nach Einnahme durch eine Untersuchung im Krankenhaus möglich“, erklärte Herbert Kirchberger, der stellvertretende Bezirkspolizeikommandant von Schärding.

Dunkelziffer und Schulberatung

Die Dunkelziffer bezüglich der Verwendung von K.O.-Tropfen sei laut Kirchberger schwer einzuschätzen. „Es ist jedoch ein Thema, das in der Präventionsarbeit in Schulen angesprochen wird, wobei die Polizeivortragenden die Kinder und Jugendlichen beraten.“ Je nach Täterabsicht könne die Verabreichung als schwere Körperverletzung oder Nötigung betrachtet werden.

Durchaus hohe Strafen

Die strafrechtlichen Konsequenzen für ein solches Vergehen sind erheblich. „Delikte wie Diebstähle und auch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind möglich. Die Strafdrohungen liegen bei bis zu zehn Jahren, abhängig von möglichen Verletzungs- oder Todesfolgen sind auch höhere Strafen möglich.“ Auf die Frage, ob die Polizei in diesem Zusammenhang von Anzeigen ausgeht, antwortete Kirchberger: „Nein, da das Problembewusstsein bei der jungen Bevölkerung vorhanden ist und entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.“

Zur Sache

Die Polizeiinspektion Schärding gibt folgende Tipps für einen sicheren Umgang mit Getränken:

  • Getränke niemals unbeaufsichtigt stehen lassen und immer im Blick behalten.
  • Keine offenen Getränke von Fremden annehmen.
  • Eigenes Getränk abdecken (Hand über Trinköffnung).
  • Bei der Bestellung – wenn möglich – den Weg von der Ausschank bis zur Übergabe beobachten.
  • Bei Verlassen des Getränks eine vertrauenswürdige Person wie einen Freund oder eine Freundin bitten, auf den Drink aufzupassen.

Im Verdachtsfall sollte umgehend die Polizei verständigt oder in einem Krankenhaus eine sofortige Untersuchung veranlasst werden.

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