Bundesgerichtshof bekräftigt Rückforderungsansprüche für Online-Glücksspielverluste
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag, den 17. September 2026, in einer mündlichen Verhandlung relevante Entscheidungen für die Rückforderung von Verlusten aus unerlaubtem Online-Glücksspiel getroffen.
Istvan Cocron, ein renommierter Anwalt für Spielerrechte im deutschsprachigen Raum, weist darauf hin, dass das Gericht das österreichische EugH-Verfahren im Fall „Wunner“ (C-77/24) bestätigte. Diese Entscheidung erlaubt es österreichischen Spielern, Verluste gegen Online-Casino-Anbieter geltend zu machen, selbst wenn die Teilnahme während eines Auslandsaufenthaltes erfolgt ist.
Für die Geltendmachung dieser Ansprüche ist der gewöhnliche Aufenthalt des Spielers in Deutschland oder Österreich sowie die Eröffnung des Kontos im Heimatland entscheidend. Kurzfristige Auslandsaufenthalte stellen dabei kein Hindernis dar.
In den Verfahren I ZR 216/25 und I ZR 78/25 klagten deutsche Spieler gegen maltesische Anbieter, die Online-Casinospiele über eine deutschsprachige Website anboten, ohne in Deutschland lizenziert zu sein. Die Kläger hatten erhebliche Verluste erlitten und fordern nun die Rückerstattung dieser Verluste, die sie in einem Verfahren an einen Prozessfinanzierer abgetreten haben.
Cocron resümiert: „Der BGH sieht weiterhin vor, dass Spieler bis zu zehn Jahre rückwirkend Verluste aus nicht lizenzierten Online-Glücksspielangeboten geltend machen können.“ Ein endgültiges Urteil des BGH wird jedoch erst frühestens Anfang 2027 aufgrund eines noch anhängigen Verfahrens beim EugH erwartet.
Einordnung
Der BGH-Urteil hat erhebliche Bedeutung für Spieler in Deutschland und Österreich, da es ihnen ermöglicht, Rückforderungen auch für Verluste aus Online-Glücksspiel während Urlaubsaufenthalten geltend zu machen. Dies stärkt die rechtliche Stellung der Spieler und könnte zu einer Erhöhung der Rückforderungen führen.


