Benko-Prozesse: Einspruch gegen Urteil und bevorstehender Tresor-Prozess in Innsbruck

Oktober 18, 2025 01:32
Benko-Prozesse: Einspruch gegen Urteil und bevorstehender Tresor-Prozess in Innsbruck

Am Mittwoch, dem 15. Oktober, wurde René Benko am Innsbrucker Landesgericht wegen der betrügerischen Krida zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil hat Benko Strafberufung sowie Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof eingelegt. Im Tresorprozess ist noch in diesem Jahr mit dem Schöffenprozess zu rechnen. Er drohen bis zu zehn Jahre Haft, und es gilt die Unschuldsvermutung. Darüber berichtet Welt Stimme.

In der Anklage wird René Benko, zusammen mit seiner Frau, vorgeworfen, Vermögenswerte im Gesamtwert von etwa 370.000 Euro, darunter 120.000 Euro in bar, elf hochpreisige Uhren, Manschettenknöpfe und wertvolle Uhrenarmbänder, dem Zugriff der Gläubiger entzogen zu haben. Benko hatte ursprünglich Einspruch gegen die zweite Anklage erhoben, wodurch das Oberlandesgericht über die Zulässigkeit der Anklage entscheiden sollte. Durch den Entfall der Einsprüche wurde die Anklage jedoch rechtskräftig, und der Fall gelangt nun direkt in die zuständige Hauptverhandlungsabteilung des Landesgerichts. Das Innsbrucker Landesgericht bleibt zuständig, da sich die betreffenden Vermögenswerte bei Verwandten der Familie Benko in Tirol befanden. Die Zurückziehung des Einspruchs verhindert eine frühzeitige Bewertung der Vorwürfe durch das Oberlandesgericht. In diesem Prozess hat Benko die Möglichkeit, sich über schriftliche Eingaben seines Anwalts zu verteidigen. In den Zivilverfahren wird Benko als Zeuge unter Wahrheitspflicht aussagen müssen.

Das erste Urteil

Das Landesgericht Innsbruck hat in einer Pressmitteilung zur Verhandlung erklärt, dass René Benko am zweiten Verhandlungstag der Hauptverhandlung vom Vorwurf der betrügerischen Krida gemäß § 156 Abs 1, Abs 2 StGB freigesprochen wurde. Dabei bestand der Vorwurf, er habe im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert oder geschmälert, durch eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von ca. 360.000 Euro, die wirtschaftlich und sachlich unvertretbar gewesen sei.

Allerdings wurde er schuldig gesprochen, eine Schenkung von 300.000 Euro an Angehörige getätigt zu haben, wodurch er die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert oder geschmälert hat. Der maßgebliche Schaden von 300.000 Euro ​​liege unter der Qualifikationsgrenze des § 156 Abs 2 StGB, was zu einer Haftstrafe von 24 Monaten führte. Bei der Strafzumessung wurde seine bisherige Unbescholtenheit strafmildernd, die Schadenshöhe hingegen erschwerend gewertet.

Gegen das Urteil hat Benko Strafberufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.

WKStA-Ermittlungen

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat im Verfahrenskomplex Signa eine weitere Anklage gegen René Benko und eine Mitangeklagte wegen betrügerischer Krida (§ 156 Abs 1, Abs 2 StGB) erhoben; die entsprechende Anklageschrift wurde beim Landesgericht Innsbruck eingereicht.

Die Anklage bezieht sich auf die Insolvenz René Benkos. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Vermögenswerte beiseitegeschafft und somit die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert zu haben.

Konkret wird ihm vorgeworfen, Bargeld in Höhe von 120.000 Euro sowie elf hochpreisige Uhren, Manschettenknöpfe und Uhrenarmbänder im Gesamtwert von fast 250.000 Euro verheimlicht zu haben. Diese Vermögenswerte waren in einem Tresor im Haus von Angehörigen versteckt gewesen. Eine Mitangeklagte soll ihn dabei unterstützt haben.

Der Schadensbetrag beläuft sich somit insgesamt auf fast 370.000 Euro, wobei der Strafrahmen zwischen ein und zehn Jahren Freiheitsstrafe liegt. Die Anklage ist Bestandteil des Verfahrenskomplexes Signa.

Darüber hinaus bestätigte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Ermittlungen gegen zwei Manager der Signa-Gruppe wegen Untreue. Diese sollen bei der Verwaltung von Mitarbeiteraktien pflichtwidrig gehandelt haben, indem sie einen Mitarbeiter nicht über die Verschlechterung der Vermögenslage der jetzt insolventen Signa Prime Selection AG und den Wertverlust der Namensaktien informiert haben, wodurch dem Mitarbeiter ein noch festzustellender Schaden entstanden sein soll.

Zusätzlich besteht der Verdacht, dass Benko einen Investor samt seiner Familienstiftung betrügerisch dazu verleitet haben soll, rund fünf Millionen Euro an den Sanierungsbeauftragten der Signa Holding GmbH zu überweisen, indem er wahrheitswidrige Garantien abgegeben hat.

Im Rahmen des Verfahrenskomplexes Signa ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft unter anderem wegen schweren Betrugs, betrügerischer Krida, Untreue, Förderungsmissbrauch sowie Gläubigerbegünstigung. Der gesamte ermittlungsgegenständliche Schaden beläuft sich derzeit auf rund 300 Millionen Euro. Die Ermittlungen laufen seit Ende 2023 mit zahlreichen Hausdurchsuchungen und Festnahmen. Der gesamte Ermittlungsakt umfasst derzeit rund 1.700 Ordnungsnummern.

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