In Wien wurde erneut eine illegale Schönheitsklinik aufgedeckt, bei der unzulässige Botox-Injektionen angeboten wurden. Eine Mitarbeiterin, die sich fälschlicherweise als Ärztin ausgab, wird von der Polizei einvernommen.
WIEN/FAVORITEN. Nach der Schließung einer ähnlichen Einrichtung in Simmering im Juli wurde kürzlich eine weitere illegale medizinische Praxis in Favoriten entdeckt. Ein anonymer Hinweis führte die Behörden zu dem nicht genehmigten Studio für ästhetische Eingriffe.
Illegale Botox-Behandlungen ohne medizinische Qualifikation
Die bei dem Einsatz festgestellten Behandlungen umfassten nicht zugelassene Botox- und Filler-Anwendungen. Es war kein medizinisch qualifiziertes Personal anwesend, und die Praxis besaß keine gewerbliche Zulassung. Die angebliche Ärztin war nicht registriert und/oder nicht entsprechend ausgebildet. Zahlreiche Substanzen wurden beschlagnahmt, und gegen das Studio wurden mehrere Anzeigen wegen Kurpfuscherei, Schwarzarbeit und Verstößen gegen die Gewerbeordnung erstattet.
„Diese wiederholten Entdeckungen illegaler Schönheitskliniken sind ein alarmierendes Zeichen“, sagt Walter Hillerer, Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen. Er weist darauf hin, dass unqualifizierte Eingriffe wie Filler- oder Botox-Behandlungen zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden führen können. Verdächtige Einrichtungen sollten umgehend gemeldet werden, um potenzielle Risiken zu minimieren.
Risikobewusstsein in der Bevölkerung stärken
Hillerer betont die Notwendigkeit, die Bevölkerung über die Gefahren illegaler Eingriffe aufzuklären: „Gerade in Zeiten, in denen illegale Anbieter vermehrt Behandlungen durchführen, ist es umso wichtiger, Angebote kritisch zu prüfen. Unser Appell: Seien Sie kritisch und lassen Sie Eingriffe ausschließlich von medizinischem Fachpersonal durchführen.“ Eine aktuelle Kampagne der Stadt Wien unterstützt diese Initiative, um über die Risiken ästhetischer Eingriffe zu informieren.
Aktuell wird untersucht, wie viele Patienten die fragliche Einrichtung bis zu ihrer Schließung behandelt hat und ob unter ihnen auch Minderjährige waren.
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