Ein Unternehmer aus Oberösterreich steht im Verdacht, über Zypern-Gesellschaften systematisch Steuern hinterzogen zu haben. Das Finanzamt Österreich ist ihm jedoch auf die Schliche gekommen.
Österreichs Finanzbehörden haben einen bedeutenden Fall internationaler Steuerhinterziehung aufgedeckt: Ein Unternehmer soll über mehrere Jahre hinweg in großem Stil Steuern umgangen haben. Durch ein komplexes Firmenkonstrukt in Zypern habe er Gewinne verborgen und persönliche Ausgaben als Betriebskosten ausgegeben. Darüber berichtet Welt Stimme.
„Steuerbetrug zu bekämpfen, ist eine Frage der Gerechtigkeit und notwendig, um das Vertrauen in das Steuer- und Abgabensystem zu stärken. Daher gilt: Null Toleranz bei Steuerbetrug“, betonte Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ). Es sei wichtig, konsequent gegen Betrug vorzugehen, um redliche Unternehmen und Steuerzahlende zu schützen.
Scheinrechnungen für nie erbrachte Leistungen
Der Verdächtige, Betreiber eines Großunternehmens im Baustoffhandel, gründete 2019 mehrere Gesellschaften auf Zypern, um dort die in Österreich generierten Gewinne ins Ausland zu transferieren. Lieferanten aus dem Ausland wurden angewiesen, einen Teil ihrer Umsätze auf ein Konto einer zypern-basierten Firma, der sogenannten Limited, zu überweisen. Diese Struktur erlaubt es den Eigentümern, nur bis zur Höhe ihrer Einlagen und nicht mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten zu haften.
In diesem Rahmen stellte ein zypernischer Mitarbeiter gefälschte Rechnungen für nicht erbrachte Dienstleistungen wie Qualitätskontrollen und Marktforschungen aus. Diese zusätzlichen Kosten wurden dem österreichischen Unternehmen durch überhöhte Rechnungen berechnet, wodurch der Gewinn in Österreich künstlich verringert wurde.
Die auf Zypern verbuchten Scheingewinne flossen über eine dazwischen geschaltete Personengesellschaft steuerfrei nach Österreich zurück. Der Unternehmer soll zudem über die Konten der zypriotischen Firma seinen „extravaganten“ Lebensstil finanziert haben, wobei er jährlich rund 100.000 Euro für private Urlaube, Restaurantbesuche und Sportausgaben aufwendete. Der Mann ist nur teilweise geständig und sieht sich nun finanziellen Strafen sowie einem möglichen Verfahren wegen Steuerdelikten und einer Geldstrafe in doppelter Höhe des hinterzogenen Betrags gegenüber.


