OGH erklärt Gebührenklauseln von Ryanair für unzulässig
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Montag sämtliche Gebührenklauseln der Billigairline Ryanair für unzulässig erklärt. Dies umfasst Gebühren für Check-In, Umbuchungen, Bordkarten und Namensänderungen, die als intransparent und verbraucherfeindlich eingestuft wurden.
Insgesamt wurden 14 der 15 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Ryanair DAC beanstandet. Dazu zählen unter anderem eine Check-In-Gebühr von 55 Euro am Flughafen und eine Gebühr von 15 Euro für die Ausstellung einer Bordkarte. Der Verein für Konsumenteninformationen (VKI) wies darauf hin, dass die Klauseln oftmals unverständlich formuliert sind, was es den Verbrauchern erschwert, diese nachzuvollziehen.
Petra Leupold, Chef-Juristin im VKI, betonte die Notwendigkeit, Zusatzgebühren transparent darzustellen und die Verbraucher nicht unfair zu benachteiligen. Konsumenten, die aufgrund dieser oder ähnlicher Klauseln Gebühren entrichtet haben, können nun eine Rückforderung geltend machen. Auf der Homepage des VKI steht ein entsprechender Musterbrief bereit.
Ulrike Königsberger-Ludwig, Staatssekretärin für Konsumentenschutz, lobte die Entscheidung des OGH. Sie stellte fest, dass ein günstiger Flug nicht mit undurchsichtigen Gebühren einhergehen sollte, sodass Verbraucher stets über die tatsächlichen Kosten im Klaren sein müssen.
Einordnung
Die Entscheidung des OGH hat unmittelbare Auswirkungen auf zahlreiche Fluggäste, die bislang von Ryanair belastet wurden. Die Rückforderung der gezahlten Gebühren könnte eine signifikante finanzielle Entlastung für betroffene Verbraucher darstellen und stellt einen wichtigen Schritt in der Wahrnehmung von Konsumentenrechten dar.


