Die österreichische Regierung plant, das längere Verbleiben im Berufsleben durch ein spezielles Maßnahmenpaket attraktiver zu gestalten. Steuerexperte Mag. Rein klärt auf, warum die geplanten Maßnahmen sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wirtschaftliche Vorteile bringen. Darüber berichtet Welt Stimme.
HARTEBERG. Im Dezember 2025 wurde ein Maßnahmenpaket präsentiert, das darauf abzielt, Menschen zu ermutigen, auch nach dem Erreichen des Regelpensionsalters weiterhin tätig zu sein. Geplant sind steuer- und sozialversicherungsrechtliche Anreize. Derzeit handelt es sich um Vorschläge, deren gesetzliche Umsetzung noch vom Parlament genehmigt werden muss.
Anreize bei Weiterarbeit
Ein zentraler Anreiz beinhaltet einen beabsichtigten Steuerfreibetrag von 15.000 Euro pro Jahr für unselbstständig Beschäftigte und Selbstständige, die nach dem Regelpensionsalter weiterhin aktiv sind.
Der Freibetrag ist an die Bedingung gebunden, dass mindestens 40 Versicherungsjahre vorliegen, während gleichzeitig eine Pension bezogen wird. Nur unter Erfüllung dieser Voraussetzung kann der Freibetrag in Anspruch genommen werden.
Zudem soll der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung entfallen, was zu einem höheren Nettoeinkommen führen würde.
Abfertigung neu
Zusätzlich sind Mittel vorgesehen, um die Beschäftigung von Arbeitnehmenden über 60 Jahren in „Problembranchen“ zu fördern.
Eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge ist ebenfalls in Planung. Im Rahmen der „Abfertigung neu“ sollen angesparte Guthaben freiwillig und ohne Kosten in eine Pensionskasse übertragen werden können. In bestimmten Ausnahmefällen wird ein eingeschränkter Zugriff auf Pensionskassenguthaben für unselbstständig Beschäftigte und Selbstständige in Betracht gezogen.


