Sanierungsverfahren für die Zarbach WeinhandelsgesmbH eröffnet: 900.000 Euro Verbindlichkeiten
WEITEN. Am Landesgericht St. Pölten wurde das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung für die Zarbach WeinhandelsgesmbH eröffnet, die im Handel mit Wein und Spirituosen tätig ist. Mit zwei betroffenen Dienstnehmern belaufen sich die Passiva auf rund 900.000 Euro, während die Aktiva etwa 1,2 Millionen Euro betragen, darunter ein Weinlager mit einem Buchwert von etwa 1.125.000 Euro. Eine kurzfristige Verwertung dieses Lagerbestands würde jedoch voraussichtlich erhebliche Abschläge zur Folge haben. Die Anzahl der Gläubiger beträgt 16. Darüber berichtet Welt Stimme.
Ursachen für die Insolvenz
Laut dem Kreditschutzverband von 1870 sind die Insolvenzursachen insbesondere den Nachwirkungen der Corona-Pandemie zuzuschreiben, die zu einem massiven Absatzeinbruch im Wein- und Spirituosenmarkt führten. Die schwierige Marktsituation verhinderte sowohl die Erzielung der geplanten Verkaufserlöse als auch das Erreichen der angestrebten Absatzmengen, was letztlich zur Unfähigkeit führte, laufende Kreditverbindlichkeiten zu bedienen. Infolgedessen wurden die Kredite fällig gestellt.
Um die finanzielle Situation zu verbessern, hat die Schuldnerfirma zahlreiche kostensenkende Sanierungsmaßnahmen ergriffen. Dennoch war es der Firma nicht möglich, die erforderlichen liquiden Mittel aufzubringen, da eine Lieferung an einen Getränkegroßhändler nur teilweise und verspätet bezahlt wurde. Dies zwang die Zarbach WeinhandelsgesmbH zur Antragstellung auf Eröffnung des Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung.
Das Unternehmen strebt nun den Fortbetrieb an und hat den Insolvenzgläubigern einen Sanierungsplan vorgeschlagen, der die Zahlung einer Quote von 20 Prozent in vier halbjährlichen Raten vorsieht.
Brigitte Dostal, Leiterin des Bereichs Unternehmensinsolvenz Wien/NÖ/Burgenland, äußerte sich zu den nächsten Schritten: „Ob der Fortbetrieb des Unternehmens und die Annahme des vorgelegten Sanierungsplans für die betroffenen Insolvenzgläubiger vorteilhaft ist, wird der Kreditschutzverband von 1870 nunmehr gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter genau überprüfen.“


