Die FPÖ plant einen Antrag zur alternativen Nutzung des ehemaligen Asylgroßquartiers im Grazer Bezirk Puntigam.
GRAZ. Das leerstehende Gebäude wird derzeit vom Innenministerium als „Vorhaltekapazität“ geführt, obwohl es nicht genutzt wird. „Es ist höchste Zeit, diese Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen“, erklärte Philipp Könighofer, stellvertretender Klubobmann der FPÖ Steiermark. In einem Schreiben an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) forderte er eine klare Positionierung: „Diese früheren Quartiere – wie das in Puntigam – sollten nicht wieder zur Unterbringung von Asylwerbern genutzt werden.“ Betroffen sind auch andere Standorte in Leoben, Spital am Semmering und Kindberg. Die FPÖ kritisiert die weiterhin finanzielle Unterstützung dieser Einrichtungen durch den Bund trotz der Untätigkeit.
FPÖ wird in Graz aktiv
Auf kommunaler Ebene will die FPÖ Alternativen anstoßen. Günter Wagner, Grazer Gemeinderat und Landtagsabgeordneter, wird in der nächsten Gemeinderatssitzung einen Antrag einbringen, in dem eine neue Nutzung für das Puntigamer Quartier gefordert wird.
„Die drohende Wiedereröffnung des Asylheims hängt wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der Anrainer“, äußerte Dominik Hausjell, Bezirksparteiobmann der FPÖ Puntigam. Er verwies auf negative Erfahrungen aus der Zeit zwischen der Inbetriebnahme 2017 und der Schließung, die lebhafte Beschwerden von Anwohnern über Müllprobleme, Lärmbelästigung und unbefugtes Betreten der Grundstücke zur Folge hatten. „Eine Wiederholung dieser Zustände darf es nicht geben. Wir setzen uns für eine verträgliche Nutzung des Areals ein“, betonte Hausjell.
Die Reaktion der Stadt Graz, unter der Leitung von Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ), bleibt abzuwarten. Laut Hausjell sind die FPÖ in dieser Hinsicht skeptisch eingestellt. „Bereits in der Vergangenheit blieben Beschwerden aus der Bevölkerung unbeantwortet. Bei diesem Antrag wird ein bloßes Wegsehen nicht mehr ausreichen.“ Das Büro der Bürgermeisterin erläuterte, man habe dieses Problem bisher nicht auf dem Radar gehabt, die Zuständigkeit liege jedoch bei Land und Bund.


