Die Gemeinden Frohnleiten und Pernegg an der Mur wollen erreichen, dass die gesamte Gemeinde Pernegg dem Schulsprengel der Mittelschule Frohnleiten zugeordnet wird. Das Bildungsressort hat den Wunsch jedoch nicht aufgegriffen; als Gründe nennt es fehlenden Konsens unter den betroffenen Sprengelgemeinden und die bevorstehende Sanierung des Schulgebäudes in Bruck an der Mur.
Die beiden Gemeinden wandten sich mit einem offenen Brief an Bildungslandesrat Stefan Hermann, der auch Präsident der Bildungsdirektion ist. Darin fordern Johannes Wagner und Eva Schmidinger eine klare Entscheidung und eine Prüfung des Verfahrens.
„Wir fordern Sie daher als zuständigen Bildungslandesrat und Präsidenten der Bildungsdirektion Steiermark auf, dieses Verfahren nochmals genau zu prüfen und dafür Sorge zu tragen, dass der klar dokumentierte Wunsch der betroffenen Eltern und die Beschlüsse der Gemeinden entsprechend berücksichtigt werden“
Hintergrund ist der Wunsch, Pernegg an der Mur vollständig dem Sprengel der Mittelschule Frohnleiten zuzuordnen. Die Gemeinderäte beider Gemeinden haben die Änderung bereits beschlossen. Vorher hatte es eine Befragung der direkt betroffenen Eltern gegeben.
Von 154 abgegebenen Stimmen entfielen 79 Prozent auf Frohnleiten und 21 Prozent auf die Mittelschule Bruck an der Mur. Für das Schuljahr 2024/25 nennen die Gemeinden außerdem 23 Kinder aus Pernegg, die in Frohnleiten unterrichtet wurden, und 10 Kinder, die die Mittelschule in Bruck an der Mur besuchten.
Die Bürgermeister Johannes Wagner und Eva Schmidinger sagen, sie hätten den Eindruck, dass nach formalen Gründen gesucht werde, um die Änderung nicht umzusetzen. Ziel sei die rechtliche Absicherung einer Praxis, die bereits teilweise gelebt werde.
Das Bildungsressort verweist hingegen darauf, dass Pernegg in einem Schreiben aus dem Jahr 2019 ausdrücklich im Bezirk Bruck an der Mur bleiben wollte. Eine sogenannte Sprengelverhandlung fand im November 2024 statt; mit Ausnahme von Bruck sei die geplante neue Einteilung überall angenommen worden.
„Die Sprengelgemeinden konnten untereinander keinen Konsens über eine Änderung des Schulsprengels herstellen. Deshalb und weil in der Stadtgemeinde Bruck die Sanierung des Schulgebäudes bevorsteht, wurde dem Ansinnen nicht nachgekommen. Bezüglich des Elternwunsches ist festzuhalten, dass jederzeit die Möglichkeit besteht, dass Kinder sprengelfremd – nach Genehmigung der Wohnsitzgemeinde – eine andere Schule besuchen können. Dies geschieht ja jetzt bereits“
Die Behörde verweist damit auch darauf, dass ein Schulbesuch außerhalb des eigenen Sprengels mit Zustimmung der Wohnsitzgemeinde möglich ist. Ob das Verfahren damit endgültig abgeschlossen ist, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.


