Neue Erleichterungen für den Handel: Registrierkassenpaket der Regierung verabschiedet

Jänner 5, 2026 15:30
Neue Erleichterungen für den Handel: Registrierkassenpaket der Regierung verabschiedet

Die österreichische Bundesregierung hat ein neues Registrierkassenpaket beschlossen, um die Bürokratie zu reduzieren und digitale Lösungen zu fördern. Diese Maßnahmen sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen. Doch wie genau wird eine „spürbare“ Entlastung für die Betriebe aussehen? Darüber berichtet Welt Stimme.

ÖSTERREICH. Das kürzlich im Ministerrat beschlossene Registrierkassenpaket soll der wichtigen Handelsbranche, die etwa 720.000 Arbeitsplätze in Österreich sichert, zusätzliche Erleichterungen bringen.

Das Paket sieht unter anderem die Einführung digitaler Belege, Anpassungen bei der Kalte-Hände-Regelung sowie eine dauerhafte Verankerung der 15-Warengruppenregelung vor.

Digitaler Beleg ab Herbst möglich

Ab 1. Oktober 2025 können Händlerinnen und Händler die Belegerteilungspflicht auch durch einen digitalen Beleg erfüllen. Dieser kann über einen QR-Code oder einen Downloadlink bereitgestellt werden. Die Nutzung des digitalen Belegs bleibt freiwillig: Betriebe sind nicht verpflichtet, ihn einzuführen, und Kundinnen und Kunden haben weiterhin das Recht auf einen Papierbeleg. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Papierverbrauch zu reduzieren und die sogenannte Zettelwirtschaft einzudämmen.

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft Betriebe, die ihre Umsätze überwiegend im Freien erzielen, wie Marktstände oder Christbaumverkäufer. Für diese Unternehmen gelten Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht, sofern bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Diese Grenze wird von bisher 30.000 Euro auf 45.000 Euro Jahresumsatz angehoben.

15-Warengruppenregelung dauerhaft verankert

Kleinbetriebe mit geringerem Umsatz können ihre Verkäufe weiterhin vereinfacht erfassen. Anstatt jedes einzelne Produkt zu verbuchen, dürfen Einnahmen maximal 15 Warengruppen zugeordnet werden, wie beispielsweise Getränke, Obst oder Gemüse. Diese Regelung wird ins Dauerrecht übernommen, um mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) hebt den Entlastungseffekt des Maßnahmenpakets hervor: „Mit dem Registrierkassenpaket schaffen wir mehr Praxisnähe, weniger Bürokratie und nutzen die Chancen der Digitalisierung. Der digitale Beleg befreit Kundinnen und Kunden sowie Betriebe von unnötiger Zettelwirtschaft, und zwar auf freiwilliger Basis.“ Sie ergänzt, dass die Anhebung der Umsatzgrenze im Rahmen der Kalte-Hände-Regelung und die Überführung der 15-Warengruppenregelung ins Dauerrecht weitere spürbare Entlastungen für Kleinbetriebe schaffen würden, bürokratische Hürden reduzieren und gleichzeitig die Rechts- und Planungssicherheit erhöhen.

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