Aktuell steht die österreichische Mietlandschaft aufgrund rechtlicher Entscheidungen im Fokus, die zehntausenden Mietern die Möglichkeit eröffnen, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern. Wiener Wohnen warnt jedoch vor Angeboten für Betriebskosten-Checks durch Dritte, die per Post oder an der Haustür verbreitet werden.
WIEN. Eine kürzliche Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu unrechtmäßigen Wertsicherungsklauseln hat großes Aufsehen erregt. Diese Klauseln, die die Erhöhung der Bruttomieten betreffen, gelten unter bestimmten Bedingungen als konsumentenfeindlich und anfechtbar. Diese Entscheidung wurde von Verfassungsgerichtshof (VfGH) bestätigt und hat viele Mieter in der Hoffnung angeregt, ihre Mietverträge überprüfen zu lassen.
Im Februar kam ans Licht, dass der OGH auch die Betriebskostenregelungen eines Mietverhältnisses in Salzburg näher untersucht hat. Hierbei stellte sich heraus, dass die Betriebskosten im Mietvertrag nur beispielhaft aufgelistet waren, was zur Belastung der Mieter mit möglicherweise unzulässigen Kosten führen könnte. Der OGH ordnete an, dass der Vermieter die bisher gezahlten Betriebskosten zurückerstatten muss und zukünftige Forderungen für diese Familie unzulässig sind.
Diese gerichtlichen Entscheidungen haben zur Entstehung eines marktorientierten Geschäftsfelds geführt, in dem Unternehmen Mietverträge prüfen und potenziellen Kunden ihre Dienste anbieten. Laut Wiener Wohnen zielen einige dieser Anbieter insbesondere auf Mieter in Gemeindebauten ab, indem sie proaktiv auf diese zugehen und Angebote für Betriebskosten-Checks versenden.
Einzelentscheid, nicht allgemein
Wiener Wohnen meldet, dass es derzeit schwierig ist, die genaue Anzahl von postalischen Angeboten oder den Kontakt durch Vertretungen an den Haustüren zu beziffern. „Bisher haben sich vor allem einige Mieter über soziale Medien bei uns gemeldet. Uns ist es wichtig, unsere Bewohner zeitgerecht aufzuklären“, erklärt ein Sprecher.
Es wird jedoch festgestellt, dass diese Angebote falsche Hoffnungen wecken können. Das OGH-Urteil aus dem Februar wird derzeit in Fachkreisen und in Onlineforen diskutiert, wobei missverständliche Informationen über die allgemeine Anwendbarkeit für alle Mieter in Österreich kursieren. Wiener Wohnen stellt klar, dass der Einzelentscheid im Fall Salzburg nicht universell anwendbar ist.
Keine Chance auf Geld
Wiener Wohnen betont die Bedeutung von transparenten und nachvollziehbaren Mietkosten und stellt fest, dass die Klauseln zu den Betriebskosten den gesetzlichen Vorgaben des Konsumentenschutz- und Mietrechtsgesetzes entsprechen. Diese seien somit gültig und das OGH-Urteil habe keine Auswirkungen auf die bestehenden Mietverträge.
Der städtische Immobilienanbieter hat rechtliche Schritte gegen diese Anbieter von Vertragsprüfungen eingeleitet. Informationen über die Aufschlüsselung der Betriebskosten befinden sich auf der Website von Wiener Wohnen. Mieter können sich auch unter der Service-Nummer 05/757 575 beraten lassen.
Wer dennoch einen Betriebskosten-Check in Betracht zieht, wird dazu ermutigt, die Dienste der städtischen MieterHilfe in Anspruch zu nehmen, da diese im Gegensatz zu den meisten Angeboten anderer Anbieter vollständig kostenlos sind.


