Die Arbeiterkammer (AK) Wien berichtet von einem bedeutenden Erfolg für einen ehemaligen IT-Mitarbeiter, dem mehr als 700 Überstunden von seiner Firma nicht ordnungsgemäß vergütet wurden. Zudem gab es Probleme mit dem entsprechenden Grundgehalt. Der Ex-Mitarbeiter erhält nun eine Summe von 20.000 Euro.Darüber berichtet Welt Stimme.
Der Mann war elf Jahre lang als IT-Spezialist in einer Wiener Personalberatungsfirma tätig. Laut AK Wien kam es häufig zu Überstunden bis spät in die Nacht. Für seine reguläre Arbeitszeit von 38,5 Stunden pro Woche erhielt er ein Bruttogehalt von etwa 4.000 Euro.
Nachdem der Mitarbeiter seine Kündigung eingereicht hatte, begann ein „langer mühsamer Kampf“, wie die AK erläutert. Die Firma hatte ihm noch ausstehende Vergütungen schuldet, darunter über 700 Überstunden und Unstimmigkeiten bei den Gehaltszahlungen in Bezug auf die kollektivvertraglichen Bestimmungen. Jetzt verkündet die AK einen Erfolg für den ehemaligen Mitarbeiter.
Firma stritt Überstunden ab
Anfänglich stritt die Firma ab, dass der Mitarbeiter mehr als 300 Überstunden geleistet hatte. Doch der Betroffene konnte durch eigene Aufzeichnungen nachweisen, dass er über 700 Überstunden gearbeitet hatte.
„Der Arbeitgeber blockte lange und behauptete sogar, dem IT-Experten sei es nicht erlaubt gewesen, Überstunden zu machen“, erläutert die AK. Dabei hatte der Arbeitnehmer das Unternehmen über einen Zeitraum von 2,5 Jahren über seine Überstunden informiert.
„Erst als die AK gerichtlichen Druck ausübte und weitere Schritte wegen des Verdachts auf Lohn- und Sozialdumping gegen den Arbeitgeber ankündigte, kam Bewegung in die Sache. Die falsche Einstufung wurde korrigiert und die Firma musste auch die Überstunden bezahlen“, berichtet die AK weiter.
20.000 Euro für Ex-Mitarbeiter
„Leider ist es kein Einzelfall, dass Arbeitgeber Überstunden nicht korrekt oder gar nicht auszahlen. Tatsächlich ist das eines der häufigsten Probleme, mit denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die AK-Beratung kommen“, schildert AK-Jurist Frank Hußmann.
Wichtig sei insbesondere: „Wer seine Arbeitszeiten genau dokumentiert, kann sich im Ernstfall wie hier tausende Euro im Wege eines Gerichtsverfahrens sichern.“ Insgesamt wurden dem ehemaligen Mitarbeiter nun 20.000 Euro zugesprochen. „Ohne die vorgelegten Aufzeichnungen wäre er sicher mit viel weniger Geld nach Hause gegangen“, betont Hußmann.


