Chefermittler im Fall Pilnacek rechtfertigt Weitergabe seines Handys an Dritte

Mai 9, 2026 06:45
Chefermittler im Fall Pilnacek rechtfertigt Weitergabe seines Handys an Dritte

Ermittler im U-Ausschuss Pilnacek verteidigen Vorgehen bei sichergestellten Gegenständen

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Causa Pilnacek hat am Mittwoch in Wien weitere Ermittler befragt. Ein Kriminalbeamter und ein Oberstaatsanwalt verteidigten dabei das Vorgehen der Behörden rund um den Tod des früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek.

Der Kriminalbeamte hatte am Tag der Auffindung der Leiche gemeinsam mit einem Kollegen unter anderem Pilnaceks Handy, Autoschlüssel und weitere Gegenstände abgeholt. Dies führte zu mittlerweile eingestellten Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs. Vor dem U-Ausschuss erklärte der Beamte, aus kriminalpolizeilicher Sicht hätten diese Gegenstände keinen Beweiswert gehabt. Für ihn habe ein Suizid Pilnaceks „außer Zweifel“ gestanden, Wasserleichen seien für das Landeskriminalamt Niederösterreich „tägliches Geschäft“.

Der Ermittler wies in seinem Eingangsstatement „konstruierte Vorwürfe“ zurück. Von den im selben Haus wie Pilnacek wohnenden Frauen habe man weder Gegenstände gefordert noch sichergestellt. Die Mitbewohnerinnen hätten vielmehr eigeninitiativ gefragt, was mit den Sachen geschehen solle, und die Beamten ersucht, diese an Pilnaceks Witwe, die Grazer Gerichtspräsidentin Caroline List, zu übergeben. Dem sei man nachgekommen, da die Gegenstände „nicht polizeilich relevant“ gewesen seien; ein Handy liefere keine Todesursache.

Die daraus folgenden Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) seien für ihn persönlich „sehr belastend und prägend“ gewesen, sagte der Beamte. Ein ehemaliger Chefermittler in der Causa habe sich mittlerweile beruflich neu orientiert. Kritik übte er am Umgang der Volksanwaltschaft mit den Ermittlern, nachdem deren freiheitlicher Vertreter Christoph Luisser im Vorfeld des U-Ausschusses eine Prüfung vorgenommen hatte. Die ÖVP griff dies im Ausschuss auf und sprach erneut von einer Kampagne gegen Polizistinnen und Polizisten. Politische Einflussnahme auf die Ermittlungen bestritt der Beamte.

Am Ende seiner Befragung legte der Kriminalbeamte dem U-Ausschuss einen älteren Erlass des Innenministeriums vor, der den Umgang mit Todesfällen von Personen des öffentlichen Lebens regelt. Darin ist vorgesehen, dass solche Fälle unverzüglich zu berichten sind. Der ebenfalls geladene Oberstaatsanwalt wurde ausführlich dazu befragt, warum am Vorhabensbericht der WKStA, der die Einstellung der Ermittlungen gegen die Beamten empfahl, zahlreiche Korrekturen vorgenommen wurden.

Er teilte nach eigenen Angaben zwar das Ergebnis, hielt aber die Begründung in Teilen rechtlich für falsch. Es habe die Rechtsfrage zum Befugnismissbrauch gefehlt. Nach der Strafprozessordnung liege es im Ermessen der Beamten, ob sie in einem Handy kriminalpolizeiliche Relevanz erkennen. Bei einer Arbeitshypothese Suizid seien die letzten Kontakte entscheidend, diese seien durch die Aussagen der Freundin Pilnaceks und deren Mitbewohnerin bereits erhoben worden. Eine Sicherstellung des Handys wäre aus seiner Sicht dennoch zulässig gewesen.

Zur Übertragung des Verfahrens zum Tod Pilnaceks von der Staatsanwaltschaft Krems an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt erklärte der Oberstaatsanwalt, Fehler der Staatsanwaltschaft Krems habe es keine gegeben. Aufgrund von Medienberichten sei diese jedoch derart unter Beschuss geraten, dass eine „Anscheinsbefangenheit“ bestanden habe. In einer Weisung habe ein Kollege von „renitentem“ Verhalten der Kremser Staatsanwaltschaft geschrieben; dort sei man „angefressen“ gewesen. Er selbst sei erst seit 11. Februar 2025 für den Fall zuständig.

Die Sitzung im U-Ausschuss endete am frühen Abend. Für Donnerstag sind Befragungen des Chefs des Landeskriminalamts Niederösterreich, Stefan Pfandler, sowie der Witwe des verstorbenen Sektionschefs, Caroline List, vorgesehen. Unklar ist, wie ergiebig ihre Aussage wird, da List rechtliche Auflagen anstrebt. Ihr Anwalt hat den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt; sollte dies nicht durchgesetzt werden, will List Fragen zu ihrem Privatleben und eine Berichterstattung darüber untersagen lassen.

Einordnung

Die Aussagen von Ermittlern und Staatsanwälten im U-Ausschuss sind zentral für die Bewertung des behördlichen Vorgehens nach dem Tod Pilnaceks und der nachfolgenden Ermittlungen gegen beteiligte Beamte. Die Diskussion um Ermessensspielräume, mögliche Amtsmissbräuche und eine „Anscheinsbefangenheit“ der Staatsanwaltschaft Krems beeinflusst das Vertrauen in Polizei und Justiz. Die bevorstehende Befragung der Witwe und weiterer Spitzenbeamter kann zusätzliche Einblicke in interne Abläufe und Entscheidungswege liefern.

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