Wiener Staatsanwaltschaft strebt höhere Strafen für terrorverdächtige Angeklagte an
Die Staatsanwaltschaft Wien hat eine Strafberufung gegen den verurteilten Swift-Attentäter Beran A. eingelegt, der am vergangenen Donnerstag vom Landesgericht Wiener Neustadt zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde. Dies bestätigte Behördensprecherin Nina Bussek am Mittwoch.
Zusätzlich hat die Anklagebehörde auch gegen Arda K. Berufung eingelegt, der in erster Instanz zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde. Beide Angeklagte waren Teil eines radikalislamischen Terror-Netzwerks, das Anschläge plante.
In einer mehrtägigen Geschworenenverhandlung wurden Beran A. und Arda K. als schuldig befunden, ein Netzwerk des „Islamischen Staates“ (IS) gebildet zu haben. Ihre Pläne umfassten drei zeitgleiche Anschläge in unterschiedlichen Städten am 11. März 2024. Beran A. reiste dafür nach Dubai, um Waffen zu beschaffen, kehrte jedoch ohne Erfolg nach Österreich zurück. Ein anderer Komplize, Hasan E., führte einen Messerangriff in Mekka durch und sitzt derzeit in Saudi-Arabien in Haft.
Die Justiz stellte fest, dass die beiden Angeklagten eine Vielzahl von terroristischen Straftaten begangen haben, darunter versuchten Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wird sich nun mit den Berufungen der Staatsanwaltschaft sowie der Verteidigung befassen; eine Entscheidung wird frühestens im Herbst erwartet.
Einordnung
Die Einlegung der Berufungen führt zu einer weiteren juristischen Überprüfung der Urteile gegen Beran A. und Arda K., was die rechtliche Auseinandersetzung um die von ihnen geplanten Anschläge verlängert. Diese Entwicklungen unterstreichen die anhaltende Gefahr, die von extremistischen Netzwerken und deren Aktivitäten ausgeht.


