Prozess um Tschetschenen wegen IS-Spendensammlung wird neu aufgerollt
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil gegen einen 33-jährigen Tschetschenen aufgehoben, der an einer europaweiten Spendensammlung für die Terrorgruppe „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt war. Der Prozess muss zurück in die erste Instanz, da die Staatsanwaltschaft eine Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt hatte.
Der Angeklagte, Yusup M., war vor einem Jahr am Wiener Landesgericht zu viereinhalb Jahren Haft wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation verurteilt worden. Laut Anklage war er Teil einer professionell organisierten Gruppe, die für den IS einen Betrag im oberen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich gesammelt hatte. Den Vorwurf, sich in einer führenden Rolle betätigt zu haben, wies das Gericht jedoch zurück.
Der OGH bestätigte, dass die Beweislage bei der ursprünglichen Verhandlung nicht ausgereicht habe, um den Mann in einem höheren Maß zu verurteilen. Es sei jedoch feststellbar gewesen, dass er seit Frühjahr 2022 bis zu seiner Festnahme im Juli umfangreiche Spendensammlungen in Österreich für den IS durchgeführt habe. Das gesammelte Geld soll zur Unterstützung von Kämpfern in Syrien und im Irak sowie zur Freikauf von inhaftierten IS-Anhängern verwendet worden sein.
Einordnung
Die Entscheidung des OGH führt dazu, dass der fallende Angeklagte erneut verhandelt werden muss, was potenziell zu einem schwereren Urteil führen könnte. Diese Entwicklung hat Bedeutung für die Strafverfolgung von Terrorismusfinanzierung in Österreich und zeigt die Bemühungen, eine klare rechtliche Grundlage gegen solche Aktivitäten zu schaffen.


