Rückforderungen von Covid-19-Förderungen im Ausmaß von 106 Millionen Euro
Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu EU-Höchstgrenzen bei Covid-19-Förderungen hat das Finanzministerium das Ausmaß der Rückforderungen bekannt gegeben. Insgesamt haben 193 Unternehmensverbünde die beihilfenrechtlichen Obergrenzen überschritten.
Das potenzielle Rückerstattungsvolumen wurde vor der Prüfung auf etwa 106 Millionen Euro geschätzt. Bis April 2026 sind bereits rund 90 Fälle bearbeitet worden, wobei 37 Millionen Euro zur Rückerstattung festgestellt wurden.
Das Höchstgericht hatte am 28. April entschieden, dass die Limits für staatliche Beihilfen pro Konzern und nicht pro Tochtergesellschaft gelten. Diese Entscheidung bestätigt das bisherige Vorgehen der Finanzverwaltung auf Basis der 2024 erlassenen Obergrenzenrichtlinien.
Die betroffenen Verbünde umfassen rund 1.200 eigenständige Unternehmen. Zudem führt die Finanzprokuratur seit August 2024 180 gerichtliche Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von etwa 124 Millionen Euro. Bis März 2026 sind 86 dieser Verfahren abgeschlossen, in denen Ansprüche in Höhe von insgesamt 78,39 Millionen Euro abgewehrt wurden.
Einordnung
Die Rückforderungen könnten zu erheblichen finanziellen Belastungen für die betroffenen Unternehmen führen. Die potenziellen Insolvenzen werden aufgrund der begrenzten Fristen zur Rückzahlung befürchtet. Eine mögliche Entlastung könnte durch die Umwidmungsrichtlinie erfolgen, die einen Wechsel zu anderen Fördermodellen ermöglicht.


