Neuregelung der Geltungsdauer von Sterbeverfügungen in Österreich
Die österreichische Bundesregierung hat eine Neuregelung zur Geltungsdauer von Sterbeverfügungen initiiert. Diese Regelung tritt in Kraft, nachdem der Verfassungsgerichtshof 2024 die unbegrenzte Gültigkeit der Verfügungen bestätigte.
Das Sterbeverfügungsgesetz, das seit Jänner 2022 in Kraft ist, erlaubt es Personen mit unheilbaren Krankheiten, ihr Leben durch assistierten Suizid zu beenden. Der Verfassungsgerichtshof hatte die vorherige Regelung, die eine jährliche Erneuerung erforderlich machte, aufgehoben, und eine Frist zur Behebung bis zum 1. Juni 2026 gesetzt, die mittlerweile abgelaufen ist.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) stellte einen Gesetzentwurf vor, welcher die Gültigkeit von Sterbeverfügungen auf ein Jahr beschränken und eine vereinfachte Erneuerung innerhalb von fünf Jahren ermöglichen soll. Voraussetzung ist eine ärztliche Bestätigung, die die Entscheidungsfähigkeit der betroffenen Person belegt.
Die geplante Novelle sieht vor, dass die Erneuerung der Verfügung durch einen Arzt oder eine dokumentierende Person vollzogen werden kann. Die Begutachtungsfrist für den Gesetzentwurf endet am 24. Juni 2026.
Einordnung
Mit der Neuregelung sollen die Formalitäten zur Erneuerung von Sterbeverfügungen vereinfacht werden, um den Zugang zu assistiertem Suizid zu erleichtern. Dies ist besonders relevant für Menschen mit fortschreitenden Erkrankungen, die diesen Schritt im Bedarfsfall offenhalten möchten.


