Ein Moskauer Gericht hat die Übertragung von 123 Immobilien der Zeugen Jehovas in das Eigentum des russischen Staates angeordnet. Betroffen sind 63 Wohn- und Geschäftsgebäude mit einer Gesamtfläche von mehr als 11.000 Quadratmetern sowie 60 Grundstücke mit einer Fläche von rund 5,6 Hektar. Die Konfiskation der 123 Immobilien betrifft Objekte in verschiedenen Teilen Russlands, die zuvor auf die schwedische Organisation der Religionsgemeinschaft eingetragen waren.
Russische Behörden stufen die Zeugen Jehovas als „extremistische“ Organisation ein. Die nun beschlagnahmten Gebäude und Grundstücke waren mit der religiösen Gemeinschaft verbunden und wurden nach der Gerichtsentscheidung dem Staat übertragen. Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit einem Vorgehen, das in Russland seit beinahe zehn Jahren gegen die Organisation und ihre örtlichen Gemeinden läuft.
Verbot seit 2017
Im April 2017 erklärte der Oberste Gerichtshof Russlands die Zeugen Jehovas zur „extremistischen Organisation“. Das Gericht löste damals das Verwaltungszentrum der Gemeinschaft sowie nahezu 400 örtliche Gemeinden auf und ordnete die Einziehung ihres Eigentums an. Die Religionsgemeinschaft ist eine christliche Denomination, die unter anderem durch die Verkündigung von Tür zu Tür, die Ablehnung des Militärdienstes und politische Neutralität bekannt ist.
In der Folge wurden zahlreiche Angehörige der Gemeinschaft strafrechtlich verfolgt. Nach den vorliegenden Angaben erhielten viele von ihnen Haftstrafen, weil sie weiterhin gemeinsam die Bibel studierten oder ihren Glauben mit anderen teilten. Die Verfahren richten sich damit nicht nur gegen die früheren Organisationsstrukturen, sondern auch gegen einzelne Mitglieder der religiösen Gemeinschaft.
Bei den jetzt betroffenen Vermögenswerten geht es sowohl um Gebäude als auch um Grundstücke. Zu den 63 Immobilien zählen Wohn- und Geschäftsgebäude. Zusammen umfassen sie mehr als 11.000 Quadratmeter. Die 60 Grundstücke erstrecken sich auf rund 5,6 Hektar. Die Objekte liegen nicht an einem einzigen Standort, sondern in unterschiedlichen Regionen Russlands.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erklärte das Verbot der Zeugen Jehovas im Juni 2022 für rechtswidrig. Nach dem Urteil verletzte das Vorgehen der russischen Behörden die Rechte der Anhänger auf Religionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.
Der EGMR verpflichtete Russland außerdem, die Strafverfahren gegen Mitglieder der Gemeinschaft einzustellen, inhaftierte Personen freizulassen und das beschlagnahmte Eigentum zurückzugeben oder eine erhebliche Entschädigung zu leisten. Nach den Angaben zur aktuellen Konfiskation hat die russische Regierung diese Vorgaben nicht umgesetzt. Verfahren gegen Mitglieder der Gemeinschaft dauern demnach weiterhin an.
Die neuerliche Übertragung von Vermögenswerten an den Staat steht damit in unmittelbarem Gegensatz zu den Vorgaben des Straßburger Gerichts. Statt eine Rückgabe des Eigentums zu veranlassen, bestätigte ein russisches Gericht die staatliche Kontrolle über die Immobilien und Grundstücke.
Eigentumsübertragungen im Mittelpunkt
Die betroffenen Vermögenswerte waren früher als Eigentum der schwedischen Organisation der Zeugen Jehovas registriert. Das russische Verfahren stellte damit auch frühere Eigentumsübertragungen und Schenkungsverträge infrage. Nach den Angaben zur Entscheidung wurden Vereinbarungen zugunsten der ausländischen Struktur rückwirkend angefochten.
Die russische Justiz begründete das Vorgehen mit der Einstufung der Zeugen Jehovas als extremistische Organisation. Die Entscheidung verbindet damit die Auflösung der religiösen Strukturen mit dem Entzug ihrer materiellen Grundlage. Für die Gemeinschaft bedeutet die Übertragung der 123 Objekte an den Staat den Verlust von Gebäuden und Grundstücken, die zuvor mit ihrer Tätigkeit in Russland verbunden waren.
Die Zeugen Jehovas weisen sich selbst als friedliche christliche Gemeinschaft aus. Ihre Ablehnung von Gewalt und Militärdienst sowie ihr politischer Neutralitätsansatz gehören zu den Merkmalen, die im Zusammenhang mit der Organisation genannt werden. Russland behandelt sie dennoch auf Grundlage seiner Anti-Extremismus-Gesetzgebung wie eine verbotene Organisation.
Das Moskauer Urteil fügt sich nach den vorliegenden Informationen in die seit 2017 bestehende Praxis ein: Auf die Einstufung als extremistisch folgten die Auflösung zentraler und lokaler Einrichtungen, strafrechtliche Verfahren gegen Anhänger sowie die Beschlagnahmung von Eigentum. Das EGMR-Urteil von 2022 änderte an diesem Vorgehen bislang nichts.
Mit der jüngsten Entscheidung bleiben sowohl die Eigentumsfrage als auch die Strafverfahren gegen Mitglieder der Gemeinschaft offen. Die 123 Immobilien befinden sich nun im Eigentum des russischen Staates.


