Die Staatsanwaltschaft im deutschen Stendal will ein Strafverfahren gegen den AfD-Abgeordneten im Europäischen Parlament, Arno Bausemer, einleiten und die Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität beantragen. Anlass sind Ermittlungen wegen des Vorwurfs, Bausemer habe einen 14-jährigen Jugendlichen mit einem Baseballschläger geschlagen. Außerdem geht es um den Verdacht, dass der Politiker ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss gelenkt hat.
Über die geplante Einleitung des Verfahrens und den Antrag zur Aufhebung der Immunität wurde am 18. August 2026 berichtet. Die Staatsanwaltschaft Stendal bezieht sich demnach auf einen Vorfall, bei dem der Jugendliche mutmaßlich ein Wahlkampfplakat der AfD beschädigt hatte. Bausemer soll daraufhin mit einem Baseballschläger auf den 14-Jährigen eingeschlagen haben. Der Jugendliche wurde dabei verletzt.
Die Darstellung beschreibt damit bislang einen Tatvorwurf. Eine rechtskräftige Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortung Bausemers liegt nicht vor. Die Staatsanwaltschaft plant nach den vorliegenden Angaben zunächst, ein Strafverfahren einzuleiten und dafür die parlamentarische Immunität des Europaabgeordneten aufheben zu lassen.
Ermittlungen wegen des Angriffs
Der Vorfall mit dem Jugendlichen steht im Mittelpunkt des geplanten Verfahrens. Nach den Angaben soll die Beschädigung eines AfD-Wahlkampfplakats der Auslöser für die Auseinandersetzung gewesen sein. Der Jugendliche war demnach 14 Jahre alt. Als mutmaßliches Tatmittel wird ein Baseballschläger genannt. Durch den Schlag oder die Schläge wurde der Jugendliche verletzt.
Die Ermittlungen richten sich damit gegen einen Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Für die weitere Bearbeitung des Falls ist nach den Angaben der Staatsanwaltschaft Stendal zunächst die Frage der parlamentarischen Immunität relevant. Die Behörde will deshalb einen entsprechenden Antrag stellen. Über die geplante Aufhebung der Immunität und die Ermittlungen in Stendal wurde im Zusammenhang mit dem Fall berichtet.
Die Angaben zur Auseinandersetzung enthalten zugleich den zeitlichen und sachlichen Zusammenhang, auf den sich der Vorwurf stützt: Zunächst soll das AfD-Plakat beschädigt worden sein. Danach soll es zu dem Angriff auf den Jugendlichen gekommen sein. Eine weitergehende Bewertung des Ablaufs oder der genauen Umstände ist in den vorliegenden Informationen nicht enthalten.
Zusätzlicher Verdacht wegen Alkohols am Steuer
Zu dem Verfahren soll ein weiterer Vorgang hinzukommen. In der vergangenen Woche wurde Bausemer bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten. Nach den vorliegenden Angaben erklärte er sich zu einer Blutuntersuchung bereit. Die Analyse ergab einen Alkoholwert von 1,25 Promille.
Wegen dieses Ergebnisses planen die Behörden, den Verdacht des Fahrens unter Alkoholeinfluss mit dem Verfahren wegen des Vorfalls mit dem Jugendlichen zu verbinden. Die beiden Vorgänge betreffen unterschiedliche Sachverhalte: Im ersten Fall geht es um die mutmaßliche Gewalt gegen den 14-Jährigen, im zweiten um die Verkehrskontrolle und den dabei festgestellten Alkoholwert.
Der Alkoholtest wird in den vorliegenden Angaben als freiwillige Blutuntersuchung beschrieben. Weitere Einzelheiten zur Verkehrskontrolle, zum Zeitpunkt der Fahrt oder zu möglichen weiteren Maßnahmen werden nicht genannt. Fest steht nach den bisher bekannten Informationen, dass die Staatsanwaltschaft den Verkehrsvorfall in die geplante strafrechtliche Bearbeitung einbeziehen will.
Verfahren noch nicht abgeschlossen
Die Staatsanwaltschaft Stendal hat nach den vorliegenden Informationen noch keinen abgeschlossenen Ausgang des Verfahrens mitgeteilt. Ihre Absicht besteht darin, ein Strafverfahren gegen Bausemer einzuleiten und die dafür aus ihrer Sicht erforderliche Aufhebung der parlamentarischen Immunität zu beantragen. Erst danach kann der Fall im vorgesehenen institutionellen Rahmen weiterbearbeitet werden.
Die Vorwürfe betreffen einen amtierenden Abgeordneten der AfD im Europäischen Parlament. Sie beziehen sich auf einen konkreten Angriff auf einen Jugendlichen sowie auf einen gesonderten Verkehrsvorgang mit einem festgestellten Blutalkoholwert von 1,25 Promille. Beide Komplexe sollen nach den Angaben der Behörden in einem gemeinsamen Verfahren behandelt werden.
Weitere Angaben zu einer Stellungnahme Bausemers, zu einer Entscheidung über die Immunität oder zu einem möglichen weiteren Verlauf des Verfahrens liegen in dem vorliegenden Bericht nicht vor. Die Ermittlungen und die angekündigten Schritte der Staatsanwaltschaft Stendal sind damit der derzeit bekannte Stand des Falls.


