Die Polizei in Budapest hat Ermittlungen wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit Verträgen zum Ausbau der ungarischen Autobahn M1 aufgenommen. Im Mittelpunkt stehen Vereinbarungen zwischen Dolomit Kft., dem Unternehmen von Győző Orbán, dem Vater des ehemaligen ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán, und V-Híd Zrt., einer Gesellschaft aus dem Umfeld des Unternehmers Lőrinc Mészáros. Die Arbeiten an der staatlich finanzierten Infrastruktur werden von V-Híd ausgeführt.
Auslöser der Ermittlungen sind nach einem am 27. August 2026 veröffentlichten Bericht Vorwürfe, wonach Dolomit Kft. Gestein für den Ausbau der M1 zu Preisen geliefert haben soll, die über den marktüblichen Sätzen lagen. Der Bericht zu den Ermittlungen zu den M1-Verträgen stützt sich auf Angaben zu den geschlossenen Vereinbarungen sowie auf Aussagen eines ehemaligen unabhängigen Abgeordneten.
Vorwürfe zu den Preisen
Demnach stammt der für das Straßenprojekt verwendete Schotter aus Steinbrüchen, die dem Unternehmen von Orbáns Vater gehören. Ákos Hadházy, ein ehemaliger unabhängiger Abgeordneter, erklärte, es gebe Verträge, aus denen sich Preise oberhalb der damals geltenden Marktpreise ergäben. In einzelnen Fällen soll Dolomit das Gestein zu Preisen verkauft haben, die doppelt so hoch wie in einer Preisliste ausgewiesen gewesen seien.
Die Angaben beschreiben zunächst einen Verdacht und keine rechtskräftig festgestellte Pflichtverletzung. Ob die vereinbarten Preise tatsächlich überhöht waren, ob dadurch ein Schaden für den ungarischen Staat entstanden ist und ob strafrechtlich relevante Handlungen vorliegen, ist Gegenstand der Untersuchung. Aus dem Bericht geht nicht hervor, dass bereits eine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde.
Miklós Ligeti, Jurist von Transparency International, erstattete wegen des möglichen Schadens am staatlichen Vermögen Anzeige. Die Anzeige bezieht sich auf die wirtschaftlichen Vorgänge rund um die Verträge zwischen Dolomit Kft. und V-Híd. Damit wird neben der Preisgestaltung auch die Verwendung öffentlicher Mittel bei dem Ausbauprojekt geprüft.
V-Híd arbeitet im Rahmen einer Konzession
Die Bauarbeiten an der M1 werden von V-Híd im Rahmen einer Konzession ausgeführt. Diese Konzession wurde dem Bericht zufolge vom ungarischen Staat an MKIF vergeben. MKIF steht mit Lőrinc Mészáros und László Szíjj in Verbindung und erhält im Zusammenhang mit der Konzession erhebliche Zahlungen vom Staat.
Die Konstruktion verbindet damit mehrere Ebenen eines aus öffentlichen Mitteln finanzierten Infrastrukturprojekts: die staatliche Finanzierung, die Konzessionsgesellschaft MKIF, das ausführende Unternehmen V-Híd und den Lieferanten Dolomit Kft. Letzteres gehört dem Vater Viktor Orbáns. Der Bericht stellt die Vertragsbeziehungen in diesem Zusammenhang als Gegenstand der polizeilichen Prüfung dar.
Eine abschließende Bewertung der Geschäftsbeziehungen ist damit nicht verbunden. Die Ermittlungen sollen klären, unter welchen Bedingungen die Verträge zustande kamen, wie die Preise festgelegt wurden und ob die beteiligten Unternehmen ihre Leistungen zu marktgerechten Konditionen abrechneten. Angaben über eine Anklage oder eine bereits festgestellte strafrechtliche Verantwortung enthält das vorliegende Material nicht.
Unternehmen der Familie Orbán
Nach den vorliegenden Angaben erzielten Unternehmen, die unmittelbar der Familie Orbán gehören, im vergangenen Jahr zusammen rund drei Milliarden Forint Gewinn. Der Betrag wird im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit dieser Firmen genannt. Eine direkte Zuordnung dieses Gewinns zu den Verträgen über den Ausbau der M1 wird im Bericht nicht vorgenommen.
Die Verbindung zwischen Dolomit Kft. und dem M1-Projekt ist nach den Angaben durch die Lieferung von Schotter und anderem Gestein für die Bauarbeiten gegeben. V-Híd ist als ausführendes Unternehmen in das Projekt eingebunden. Die Konzession liegt bei MKIF. Die Beteiligung der genannten Firmen und ihre geschäftlichen Beziehungen bilden den institutionellen und wirtschaftlichen Rahmen der Untersuchung.
Der Ausbau der M1 wird aus staatlichen Mitteln finanziert. Im Zentrum des Verfahrens steht daher die Frage, ob bei der Beschaffung von Baumaterialien ein Preis vereinbart wurde, der dem öffentlichen Auftraggeber einen finanziellen Nachteil zufügte. Diese Frage soll nun von den Budapester Ermittlungsbehörden geprüft werden.
Die Ermittlungen betreffen nach den bisher bekannten Informationen die Verträge und den möglichen Umgang mit staatlichen Geldern, nicht eine bereits bewiesene Bereicherung einzelner Personen. Weitere Feststellungen hängen vom Verlauf des Verfahrens und von der Prüfung der Vertragsunterlagen ab.


