Öffentliche Verkehrsmittel in Österreich: Jugendtickets steigen um 51 Prozent

September 1, 2026 23:13
Öffentliche Verkehrsmittel in Österreich: Jugendtickets steigen um 51 Prozent

Selbstbehalt für Schüler- und Lehrlingsfreifahrt steigt deutlich

Ab Dienstag, dem 1. September, erhöht sich der Selbstbehalt für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt im Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) von 19,60 auf 29,60 Euro. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 51 Prozent und wirkt sich auch auf die Preise der Jugendtickets aus.

Mit dieser Preisänderung wird das VOR-Jugendticket, welches für Fahrten zwischen Wohnort und Schule oder Lehrstelle vorgesehen ist, um zehn Euro teurer. Das Top-Jugendticket steigt von 88,60 Euro auf 101 Euro und ermöglicht unbegrenzte Fahrten im gesamten VOR-Gebiet, einschließlich Wochenenden und Ferien. Diese Anpassungen wurden bereits Ende Mai bekannt gegeben.

Laut dem Verkehrsverbund entfallen zehn Euro der Preiserhöhung auf einen höheren Selbstbehalt des Bundes, während weitere 3,5 Prozent durch eine Valorisierung des Fahrkartenpreises bedingt sind. Die Erhöhung ist Teil eines Maßnahmenpakets zur Abfederung gestiegener Kosten in den Bereichen Betrieb, Infrastruktur, Energie und Personal.

Das Familienministerium erklärt, dass die Erhöhung des Selbstbehalts von rund 51 Prozent beschlossen wurde, um zur Budgetkonsolidierung im Doppelbudget 2025/26 beizutragen. Der Selbstbehalt wurde seit 1996 nicht mehr angepasst, während der Verbraucherpreisindex in der gleichen Zeit um etwa 90 Prozent gestiegen ist.

Insgesamt profitieren rund 738.000 Schülerinnen, Schüler und Lehrlinge von der Freifahrt. Im Budget für 2026 sind für diese Zwecke 632,5 Millionen Euro eingeplant. Die Mehreinnahmen durch die Erhöhung des Selbstbehalts werden auf etwa 6,5 Millionen Euro geschätzt, während zusätzliche Ausgaben von rund 17,2 Millionen Euro erwartet werden.

Einordnung

Die deutliche Erhöhung des Selbstbehalts für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt hat sowohl finanzielle Auswirkungen auf die betroffenen Reisenden als auch auf die kommunalen Verkehrsbetriebe. Diese Anpassung steht in Zusammenhang mit der notwendigen Kostenanpassung zur Sicherstellung der Verkehrsinfrastruktur.

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