Versicherungsstreit in Kärnten endet für Verbraucherin günstig
Eine Kärntnerin wandte sich an die Arbeiterkammer Kärnten, nachdem sie eine Zahlungsaufforderung ihrer Versicherung über etwa 500 Euro erhalten hatte, die sie für unrechtmäßig hielt.
Die Konsumentin hatte ihren Versicherungsvertreter kontaktiert, um sich nach den Kosten eines Krankenhausaufenthaltes zu erkundigen. Ihr wurde mitgeteilt, dass „alles gedeckt“ sei. Kurze Zeit später erhielt sie eine Rechnung in Höhe von knapp 500 Euro. Infolgedessen suchte sie Hilfe beim Konsumentenschutz der AK Kärnten, da sie von der Verbindlichkeit der mündlichen Auskunft ausging.
Die AK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig erläuterte, dass rechtlich die fehlende Information im Telefonat keinen Anspruch auf den Erlass des Selbstbehalts begründe, da dieser bei Vertragsschluss klar vereinbart wurde. Sie intervenierte jedoch beim Versicherungsunternehmen und konnte eine kulante Lösung erreichen: Der Versicherer verzichtete auf den Selbstbehalt in diesem Fall.
AK-Präsident Günther Goach betonte die Wichtigkeit schriftlicher Bestätigungen in der Kommunikation mit Versicherungen. Viele Versicherte vertrauen auf mündliche Auskünfte und sehen sich später unerwarteten Kosten gegenüber. Er rät, solche Informationen immer schriftlich einzuholen, um im Streitfall abgesichert zu sein.
Einordnung
Der Fall verdeutlicht die häufige Diskrepanz zwischen mündlichen Zusagen und vertraglichen Vereinbarungen im Versicherungswesen. Die Empfehlung der Arbeiterkammer, Informationen schriftlich festzuhalten, könnte dazu beitragen, künftige Missverständnisse und finanzielle Belastungen für Verbraucher zu vermeiden.


