Neues Gesetzespaket zur Altersarbeit im Nationalrat beschlossen
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch ein umfangreiches Gesetzespaket zur Attraktivierung von Arbeiten im Alter sowie zur Modifikation der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Zentraler Bestandteil ist die Einführung der „Aktivpension“, die einen Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Euro pro Monat und 15.000 Euro pro Jahr für Personen vorsieht, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben und weiterhin berufstätig sind.
Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres gilt die Steuerbegünstigung sowohl für unselbstständig Beschäftigte als auch für Selbstständige. Die Voraussetzung für den Freibetrag sind mindestens 40 Versicherungsjahre, wobei für Frauen eine Übergangsregelung bis 2033 in Kraft tritt, beginnend ab 34 Jahren. Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind zudem von der Zahlung der Pensionsversicherungsbeiträge befreit, während Selbstständige den fiktiven Dienstgeberbeitrag weiter leisten müssen.
Für Arbeitgeber erhöht sich der finanzielle Aufwand, da sie künftig die vollen Pensionsbeiträge für Beschäftigte über 65 Jahren zahlen müssen, anstatt wie bisher nur die halben Beiträge. Rund 68.000 Personen, darunter nahezu 40.000 Selbstständige, werden von der Steuerbegünstigung profitieren. Die Regierung erwartet, dass dieses Maßnahmenpaket Anreize bietet, um im Pensionsalter weiterzuarbeiten.
Das Paket, das mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ÖVP, SPÖ und NEOS im Sozialausschuss abgesegnet wurde, enthält zudem verschiedene Änderungen zur betrieblichen Altersvorsorge. Ab 2028 haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Abfertigungsansprüche in einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft anzulegen, wobei eine risikoreichere Veranlagungsform ohne Kapitalgarantie zur Verfügung stehen wird.
Einordnung
Die Änderungen in der Altersvorsorge zielen darauf ab, ein flexibleres Arbeitsmodell im Alter zu schaffen und gleichzeitig zusätzliche finanzielle Anreize zu bieten. Durch die Reduzierung der finanziellen Hürden für ältere Arbeitnehmer ist zu erwarten, dass die Zahl der Menschen, die über das gesetzliche Pensionsalter hinaus arbeiten, ansteigt.


