Untreue-Prozess um Immobilien des Österreichischen Integrationsfonds abgeschlossen
Der Untreue-Prozess bezüglich mehrerer mutmaßlich unter Wert verkaufter Immobilien des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) endete am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht mit mehreren Schuldsprüchen. Ein ehemaliger Geschäftsführer des ÖIF und ein weiterer Angeklagter erhielten je vier Jahre Haft, ein dritter Angeklagter zweieinhalb Jahre. Zwei weitere Angeklagte wurden freigesprochen.
Der Richter stellte fest, dass die Liegenschaften „nicht ordnungsgemäß sondern wissentlich kriminell“ verkauft wurden, was zu einem Millionenverlust für den ÖIF führte. Der lange Tatzeitraum von 2006 bis 2009 und der erhebliche entstandene Schaden erhöhten die Strafen. Bei der Urteilsbegründung wurden die Unbescholtenheit der Angeklagten sowie die lange Zeitspanne seit den Taten als mildernd berücksichtigt.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte 2015 Ermittlungen eingeleitet, nachdem ein kritischer Rechnungshofbericht veröffentlicht worden war. Die Vorwürfe beinhalten den Verkauf von Wohnungen zu Spottpreisen und die Vergabe überteuerter Aufträge durch eine Gruppe von miteinander befreundeten Angeklagten. Zudem wurden gefälschte Gutachten zur Täuschung des ÖIF-Kuratoriums eingesetzt.
Der Ex-Geschäftsführer und seine Mitangeklagten plädierten auf „nicht schuldig“. Der Verteidiger des Ex-ÖIF-Chefs argumentierte, dass keine Straftaten vorlägen und keine Rückabwicklung der Geschäfte erfolgt sei, da das ÖIF die betreffenden Immobilien weiterhin verwaltet. Dieser Punkt wurde von anderen Verteidigern nicht unterstützt.
Einordnung
Die Verurteilung der Angeklagten verdeutlicht die Bedeutung von Integrität im öffentlichen Immobilienhandel. Der ÖIF wird nun versuchen, über den Zivilrechtsweg einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von rund 13,3 Millionen Euro geltend zu machen, was die finanzielle Verantwortung und die Auswirkungen auf die öffentliche Hand ins Zentrum der Debatte rückt.


