In der russischen Region Tula konnte die Jabloko-Kandidatin Kira Kalinitschewa die Listen der von ihrer Partei ausgewählten Wahlbeobachter nicht bei zwei territorialen Wahlkommissionen einreichen. Die Kommissionen stellten die Annahme sämtlicher Unterlagen ein, nachdem Meldungen über eine mögliche Verminung der Verwaltungsgebäude eingegangen waren. Der Vorfall fiel auf den letzten Tag der Frist für die Einreichung von Beobachterlisten für die Abstimmung zur Staatsduma vom 18. bis 20. September.
Kalinitschewa kandidiert im Einerwahlkreis Nr. 182 in Nowomoskowsk in der Region Tula für Jabloko. Nach Angaben der Partei war es ihr am 15. September nicht möglich, die für die Zulassung zur Wahlbeobachtung erforderlichen Unterlagen an die beiden zuständigen Kommissionen zu übergeben. Die Darstellung der Partei Jabloko zum Vorfall wurde in russischen Medien und auf den Kommunikationskanälen der Partei verbreitet.
Die Wahlkommissionen begründeten die Unterbrechung des Parteien zufolge mit eingegangenen Bombendrohungen gegen die Gebäude. Eine Wiederaufnahme der Dokumentenannahme vor Ablauf der Frist wurde nicht bekannt. Damit konnten die von Jabloko vorgeschlagenen öffentlichen Beobachter nach Angaben der Partei nicht rechtzeitig für den Einsatz in den Wahllokalen der Region Tula angemeldet werden.
Frist fiel mit Unterbrechung der Kommissionsarbeit zusammen
Der 14. September war der letzte Tag, an dem die Listen der Beobachter bei den Wahlkommissionen eingereicht werden konnten. Die Abstimmung über die Sitze in der Staatsduma sollte vom 18. bis 20. September stattfinden. Die zeitliche Überschneidung zwischen der Unterbrechung der Arbeit in den beiden Kommissionen und dem Ende der Einreichungsfrist steht im Zentrum der Kritik von Jabloko.
Vertreter der Partei wandten sich nach eigenen Angaben an die Hotline der russischen Zentralen Wahlkommission. Dort sei ihnen zugesagt worden, dass sich die Vorsitzenden der beiden territorialen Wahlkommissionen mit Kalinitschewa in Verbindung setzen würden. Nach Darstellung der Partei kam ein solcher Kontakt jedoch nicht zustande.
Auch der Versuch, die Leitung der regionalen Wahlkommission in Tula zu erreichen, blieb demnach erfolglos. Mitarbeiter des Kommissionsapparats hätten erklärt, sie könnten in der Angelegenheit nicht helfen. Eine alternative Möglichkeit zur Übergabe der Unterlagen, etwa in anderen Räumlichkeiten oder über einen anderen Kommunikationsweg, wird in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
Jabloko spricht von geplantem Sabotageakt
Jabloko wertet den Vorgang als vorsätzlich geplanten Sabotageakt der zuständigen Behörden. Nach Ansicht der Partei sollte dadurch verhindert werden, dass unabhängige öffentliche Beobachter den Ablauf der Abstimmung in der Region Tula kontrollieren. Diese Bewertung stammt von Jabloko und ist nicht durch eine unabhängige Untersuchung des Vorfalls bestätigt.
Die Partei kritisiert insbesondere die Reaktion der übergeordneten Wahlorgane. Die Hotline der Zentralen Wahlkommission habe zwar eine Klärung angekündigt, konkrete Unterstützung sei danach aber ausgeblieben. Von der regionalen Wahlkommission habe Jabloko ebenfalls keine wirksame Hilfestellung erhalten.
Der Fall betrifft damit nicht nur die Kandidatur Kalinitschewas, sondern auch die praktische Zulassung von Wahlbeobachtern. Ohne rechtzeitig eingereichte Listen können die von einer Partei benannten Beobachter nach den vorliegenden Angaben nicht in dieser Funktion an den Wahlstationen eingesetzt werden. Jabloko sieht darin eine Einschränkung der öffentlichen Kontrolle über die Stimmenauszählung.
Wahlbeobachtung im Mittelpunkt der Auseinandersetzung
Die Partei stellt den Vorfall in einen größeren Zusammenhang mit der Vorbereitung der Abstimmung in Russland. Sie spricht von einer fortgesetzten Einschränkung des politischen Wettbewerbs und wirft den Behörden vor, administrative Verfahren gegen oppositionelle Akteure einzusetzen. Eine behördliche Bestätigung dieser politischen Bewertung liegt in den vorliegenden Informationen nicht vor.
Besonders umstritten ist dabei die Verwendung von Meldungen über eine mögliche Verminung von Behördengebäuden. Die Kommissionen setzten wegen dieser Meldungen die Annahme aller Dokumente aus. Nach Angaben der Partei wurde jedoch keine Lösung geschaffen, mit der die Einreichung der Beobachterlisten trotz der Unterbrechung hätte ermöglicht werden können.
Jabloko führt den Vorgang als Beispiel dafür an, dass Sicherheitsmaßnahmen während eines Wahlverfahrens unmittelbare Auswirkungen auf die Rechte von Kandidaten und Parteien haben können. Die Partei verbindet damit den Vorwurf, die Wahlkommissionen würden nicht ausreichend unabhängig handeln. Die verfügbaren Angaben dokumentieren die Unterbrechung der Arbeit, die erfolglosen Kontaktversuche und das Ende der Einreichungsfrist, enthalten aber keine abschließende behördliche Untersuchung.
Der Vorfall in Tula reiht sich nach Darstellung der Partei in die Auseinandersetzungen um die Zulassung unabhängiger Beobachter vor der Abstimmung zur Staatsduma ein. Der Bericht über die Arbeit der Wahlkommissionen in der Region beschreibt ebenfalls die Unterbrechung der Dokumentenannahme nach den Bombendrohungen. Eine nachträgliche Entscheidung der zuständigen Wahlbehörden zur Einreichung der Listen wurde in den vorliegenden Informationen nicht genannt.


