In Belarus sollen Sicherheitsbehörden DNA-Proben von politischen Gefangenen und Angehörigen ausgewanderter Bürger sammeln. Besonders weitreichend ist dabei der Zugriff auf Familien: Nach Angaben von Menschenrechtsverteidigern erklärten Polizisten Angehörigen, die Proben würden in einer Datenbank gespeichert, um Menschen im Ausland bei Bedarf identifizieren zu können.
Die Berichte wurden am 7. Oktober 2026 veröffentlicht. Zugleich ist ein Gesetz zur verpflichtenden Genomregistrierung, das der Sammlung eine ausdrückliche rechtliche Grundlage geben könnte, noch nicht verabschiedet. Juristen der Menschenrechtsorganisation Wjasna halten die derzeitigen Aufforderungen an Gefangene und Angehörige deshalb für rechtswidrig.
Proben aus Gefängnissen und von Familien
Menschenrechtsverteidiger aus Homel, Mogiljow und Minsk berichten, dass belarusische Sicherheitskräfte in Strafkolonien genetisches Material von politischen Gefangenen entnehmen. Auch Angehörige von Menschen, die das Land verlassen haben, sollen zur Abgabe von DNA aufgefordert worden sein. Betroffen seien vielfach frühere Aktivisten der Zivilgesellschaft oder Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert waren.
In einzelnen Fällen sollen Polizisten den Familien offen erklärt haben, der Staat baue eine DNA-Datenbank auf. Mit ihrer Hilfe könne eine ausgewanderte Person identifiziert werden, falls dies erforderlich sei. Ob bereits konkrete Menschen im Ausland auf diese Weise identifiziert wurden, geht aus den vorliegenden Berichten nicht hervor. Ebenso fehlen Angaben über die Größe der Datenbank, die Speicherdauer und die Behörden, die auf die Daten zugreifen können.
Der entscheidende Mechanismus liegt in der familiären Verbindung. Ein genetisches Profil kann nicht nur eine Person zuordnen, sondern auch biologische Verwandtschaften sichtbar machen. Eine Probe von einem Angehörigen kann damit möglicherweise Informationen über jemanden liefern, der selbst nicht mehr in Belarus lebt und dort keine Probe abgegeben hat.
Fingerabdrücke und DNA folgen unterschiedlichen Regeln
Wjasna-Juristen warnen davor, die DNA-Entnahme mit der Abnahme von Fingerabdrücken gleichzusetzen. Für Fingerabdrücke gibt es in Belarus ein eigenes Gesetz. Es kann die Maßnahme unter anderem für Verdächtige, Beschuldigte, Verurteilte, militärisch Verpflichtete und belarusische Staatsbürger vorschreiben, die dauerhaft im Ausland leben.
Diese Regelung schafft nach Einschätzung der Juristen jedoch keine allgemeine Pflicht zur Abgabe genetischen Materials. Für eine verpflichtende DNA-Registrierung gibt es bislang kein vergleichbares Gesetz. Deshalb bewerten die Juristen die Forderungen an politische Gefangene und Familienmitglieder ausgewanderter Bürger derzeit als rechtswidrig.
Der Unterschied ist mehr als eine juristische Formalität. Ein Fingerabdruck dient vor allem dazu, eine Person mit einer Identität, einem Datensatz oder einer Spur zu verbinden. DNA kann darüber hinaus familiäre Beziehungen offenlegen und für spätere Vergleiche genutzt werden. Eine staatliche Sammlung genetischer Profile reicht somit potenziell weiter als ein Register von Fingerabdrücken – insbesondere, wenn auch Menschen erfasst werden, gegen die kein konkreter Tatvorwurf genannt wird.
Gesetzesentwurf soll die Registrierung verpflichtend machen
Das Staatliche Komitee für forensische Untersuchungen initiierte 2026 einen Gesetzentwurf zur verpflichtenden Genomregistrierung. Unterstützung erhielt die Initiative nach den vorliegenden Angaben von Strafverfolgungsbehörden und weiteren staatlichen Stellen. Verabschiedet ist der Entwurf bislang nicht.
Das geplante Gesetz könnte festlegen, welche Personengruppen DNA-Proben abgeben müssten und wie ein landesweites genetisches Register organisiert wäre. Unklar bleibt, wie weit die endgültige Fassung reichen soll. Die verfügbaren Informationen sagen nicht, ob nur bestimmte Gruppen von Gefangenen und Personen in Strafverfahren erfasst würden oder ob die Registrierung auf weitere Teile der Bevölkerung ausgedehnt werden könnte.
Gerade der zeitliche Ablauf verschärft die rechtliche Spannung: Die Behörden sollen bereits Proben verlangen, während die Regelung, die eine solche Pflicht ausdrücklich verankern könnte, noch auf ihre Verabschiedung wartet. Eine spätere Gesetzesänderung würde zudem nicht automatisch alle Fragen zu bereits erhobenen Proben klären. Entscheidend wären der genaue Wortlaut, der zeitliche Geltungsbereich und mögliche Übergangsregelungen.
Auch die vorgesehenen Kontrollmechanismen wären von Bedeutung. Aus den Berichten geht nicht hervor, wie Betroffene eine Probenentnahme anfechten könnten, wie lange genetische Profile gespeichert würden oder ob unabhängige Stellen die Verwendung überwachen sollen. Solche Details bestimmen, ob ein Register auf eng begrenzte kriminalistische Zwecke beschränkt bleibt oder für eine umfassendere staatliche Erfassung genutzt werden kann.
Der Druck endet nicht an der Landesgrenze
Die gemeldete Sammlung konzentriert sich auf Menschen, die bereits einem besonderen politischen Druck ausgesetzt sind: politische Gefangene, frühere zivilgesellschaftliche Aktivisten und Angehörige von Personen, die Belarus verlassen haben. Damit erreicht die Maßnahme auch Familienmitglieder, gegen die in den vorliegenden Angaben kein eigener konkreter Vorwurf genannt wird.
Für die Behörden kann eine solche Datenbasis verschiedene Funktionen haben: Sie kann Identitäten bestätigen, Verwandtschaften nachvollziehbar machen oder genetische Spuren später mit vorhandenen Profilen abgleichen. Dass diese Möglichkeiten bereits praktisch genutzt wurden, ist nicht belegt. Fest steht nach den Berichten nur, dass die Sammlung mit der Begründung erklärt wurde, ausgewanderte Menschen bei Bedarf identifizieren zu können.
Die Berichterstattung über die DNA-Entnahmen und die rechtlichen Einwände veröffentlichte Zerkalo. Für die betroffenen Familien stellt sich zunächst die Frage, ob sie vor der Verabschiedung eines speziellen Gesetzes zur Abgabe gezwungen werden dürfen. Politisch entscheidend wird sein, ob der geplante Rechtsrahmen die bereits umstrittene Praxis nachträglich in ein dauerhaftes Instrument staatlicher Identifizierung verwandelt.


