Seit Juli 2024 sind in Belarus rund 900 politische Gefangene freigelassen worden. Gleichzeitig registrierte ein Bündnis aus zehn belarussischen Menschenrechtsorganisationen mehr als 28.500 Festnahmen, Durchsuchungen und weitere straf- oder verwaltungsrechtliche Verfolgungsmaßnahmen.
Die Organisationen warnen westliche Regierungen deshalb davor, die Freilassungen als Beleg für eine politische Öffnung zu werten. Ihre zentrale Botschaft lautet: Der Staat kann einzelne Menschen aus der Haft entlassen, während die Instrumente zur Einschüchterung und Bestrafung anderer weiterarbeiten.
Eine Freilassung ist noch kein Kurswechsel
Die Erklärung wurde am 12. Oktober 2026 bekannt. Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem das Belarussische Helsinki-Komitee, die Belarussische Vereinigung der Journalisten, der Belarussische PEN-Klub und das Menschenrechtszentrum Wjasna.
Nach Einschätzung des Bündnisses ist die Repression, die im August 2020 massiv ausgeweitet wurde, nicht zurückgegangen. Die Zahl von mehr als 28.500 registrierten Maßnahmen seit Juli 2024 umfasst dabei nicht nur Haft. Genannt werden auch Festnahmen, Durchsuchungen, Ermittlungen, Verwaltungsstrafen und andere Formen staatlicher Verfolgung.
Diese Zusammenfassung beschreibt ein breiteres Instrumentarium als die Zahl der politischen Gefangenen. Ein Mensch kann durchsucht, festgenommen oder mit einem Verwaltungsverfahren überzogen werden, ohne später eine Gefängnisstrafe zu erhalten. Trotzdem können solche Maßnahmen den Arbeitsplatz, das Studium und den Alltag dauerhaft beeinflussen.
Gerade darin sehen die Menschenrechtsorganisationen ein Problem für die politische Bewertung der Freilassungen. Die Rückkehr aus der Haft ist für Betroffene und ihre Angehörigen eine unmittelbare und wichtige Verbesserung. Sie beweist für sich genommen jedoch nicht, dass sich die Politik der Behörden geändert hat, wenn gleichzeitig neue Verfahren und Durchsuchungen beginnen.
Die von den Organisationen genannte Zahl von 28.500 Maßnahmen ist zudem keine Aufstellung von 28.500 politischen Gefangenen. Sie bündelt unterschiedliche staatliche Eingriffe, die nicht alle denselben Ablauf haben. Nach Darstellung des Bündnisses zeigt sie dennoch, dass der Druck nicht auf die Gefängnisse beschränkt ist.
Wenn die Verfolgung die Familie erreicht
Besonders aufmerksam machen die Organisationen auf eine Praxis, die sie als „begleitende Repression“ bezeichnen. Dabei würden Angehörige politischer Gefangener in den staatlichen Druck einbezogen und teilweise als extremistisch eingestuft.
Damit kann sich der Kreis der Betroffenen über die ursprünglich verfolgte Person hinaus erweitern. Familienmitglieder müssen nicht selbst festgenommen oder verurteilt worden sein, um mit offiziellen Einschränkungen, Kontrollen oder den Folgen einer solchen Einstufung konfrontiert zu werden. Der Druck kann deshalb auch nach der Freilassung eines Gefangenen fortbestehen.
Nach Einschätzung des Bündnisses hat sich in Belarus innerhalb von sechs Jahren ein koordiniertes System zur Unterdrückung abweichender Meinungen herausgebildet. Daran seien Sicherheitsbehörden, Gerichte, das Strafvollzugssystem und weitere staatliche Stellen beteiligt. Das ist die Analyse der unterzeichnenden Organisationen über das Zusammenspiel dieser Institutionen; daraus folgt nicht, dass jeder einzelne Fall identisch verläuft.
Gemeinsam ist den beschriebenen Maßnahmen nach ihrer Darstellung, dass sie die Kosten unerwünschter politischer oder gesellschaftlicher Aktivitäten erhöhen. Eine Durchsuchung kann ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen, eine Verwaltungsstrafe den Arbeitsplatz gefährden und eine politische Einstufung auch Angehörige treffen. Langjährige Haft ist dafür nicht in jedem Fall notwendig.
So entsteht ein Bild staatlicher Kontrolle, das sich nicht allein an der Zahl der Menschen hinter Gittern ablesen lässt. Die Zahl der Gefangenen kann sinken, während Durchsuchungen, Verfahren, berufliche Einschränkungen oder der Druck auf Familien weitergehen.
Welche Bedingungen für den Westen gelten sollen
Der Appell richtet sich vor allem an westliche Regierungen, die auf die Freilassungen reagieren und über den weiteren Umgang mit Minsk beraten. Die belarussischen Organisationen fordern, eine Lockerung westlicher Sanktionen oder eine Normalisierung der Beziehungen ausschließlich an grundlegende Veränderungen zu knüpfen.
Dazu zählen aus ihrer Sicht ein vollständiges Ende der Verfolgung, die Abschaffung repressiver Gesetze und die Wiederherstellung der Rechte von Menschen, die durch staatliche Maßnahmen rechtswidrig geschädigt worden seien. Einzelne Freilassungen reichen nach ihrer Auffassung nicht aus, solange das rechtliche und institutionelle Fundament der Repression bestehen bleibt.
Für westliche Hauptstädte bedeutet das eine andere Form der Bilanzierung. Neben der Frage, wer aus der Haft kommt, müssten sie beobachten, wie viele neue Menschen festgenommen werden, wie viele Wohnungen und Büros durchsucht werden, welche Straf- und Verwaltungsverfahren entstehen und ob Angehörige in die Maßnahmen einbezogen werden.
Die Angaben der Organisationen klären nicht unabhängig die Umstände jedes einzelnen der mehr als 28.500 registrierten Vorgänge. Auch die Freilassungen müssen nicht alle denselben politischen oder rechtlichen Hintergrund haben. Sie stützen jedoch die Warnung des Bündnisses, dass Freilassungen und fortgesetzte Repression gleichzeitig stattfinden können.
Die entscheidende offene Frage lautet daher nicht nur, wie viele politische Gefangene Belarus freilässt. Es geht darum, ob die Behörden tatsächlich aufhören, neue Menschen zu verfolgen, und ob die Gesetze und Institutionen abgeschafft werden, die diesen Druck ermöglichen.
Zur Erklärung der belarussischen Menschenrechtsorganisationen

