Der Druck auf unabhängige Verlage und Buchhändler in Belarus richtet sich inzwischen nicht mehr nur gegen einzelne Unternehmen. Zwischen dem 6. und 8. Oktober 2026 setzte das Innenministerium nach Medienberichten Igor Lohwinau, Andrej Januschkewitsch und Jaroslaw Iwanjuk auf eine Fahndungsliste.
Die konkreten rechtlichen Gründe dafür wurden in den verfügbaren Berichten nicht genannt. Die Maßnahme folgt jedoch auf Durchsuchungen und Festnahmen im Februar sowie auf die behördliche Einstufung mehrerer Verlage, Kulturprojekte und Einzelpersonen als „extremistische Formationen“ im März. Damit gerät eine ganze Infrastruktur unter Druck: jene aus Autoren, Druckereien, Lagern, Buchhandlungen und Vertriebswegen, die unabhängige Bücher zu ihren Lesern bringt.
Vom Verlag zur gesamten Vertriebsstruktur
Im Februar 2026 durchsuchten Sicherheitskräfte Mitarbeiter aktiver und bereits geschlossener Verlage. Auch Unternehmer, die Bücher verkauften oder vertrieben, waren betroffen. Das Vorgehen beschränkte sich damit nicht auf bestimmte Titel. Es erfasste auch Arbeitsplätze, Geschäftsunterlagen und die kommerziellen Verbindungen, die für die Herstellung und Verbreitung von Büchern notwendig sind.
Im März folgte eine Liste sogenannter „extremistischer Formationen“ aus dem Druck- und Verlagsbereich. Darauf standen unter anderem die Stiftung , Lohvinau Publishing House, Andrei Yanushkevich Publishing und Gutenberg Publisher. Genannt wurden außerdem Dmitri Kolas, Wazlaw Bohdanowitsch, Aljaksandr Jewdacha sowie Lohwinau, Januschkewitsch und Iwanjuk.
Die gemeinsame Bezeichnung bringt Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen mit unterschiedlichen Aufgaben in einen einheitlichen behördlichen Rahmen. Aus den vorliegenden Angaben geht nicht hervor, dass gegen alle Genannten dieselben Verfahren laufen. Die Einstufung kann aber für Geschäftspartner erhebliche praktische Folgen haben. Druckereien, Buchhandlungen, Logistikunternehmen und andere Dienstleister müssen damit rechnen, dass Kontakte zu gelisteten Akteuren ihre eigene Arbeit erschweren oder zusätzliche Risiken schaffen.
So kann der Druck auch diejenigen erreichen, gegen die kein eigenes Verfahren bekannt ist. Eine Druckerei kann einen Auftrag ablehnen, eine Buchhandlung einen Katalog meiden oder ein Transportdienstleister auf eine Lieferung verzichten. Für kleine unabhängige Unternehmen, die meist nur über wenige alternative Partner verfügen, kann der Verlust eines einzigen Geschäftsbezugs ausreichen, um den Betrieb zu unterbrechen.
Warum die Verbreitung entscheidend ist
Ein Buch gelangt nicht allein deshalb zu seinen Lesern, weil es gedruckt wurde. Ein Verlag muss Autoren auswählen, Texte bearbeiten, die Finanzierung organisieren und eine Auflage in Auftrag geben. Danach müssen Exemplare gelagert, transportiert und verkauft werden. Jeder dieser Schritte hängt von Verträgen und Geschäftspartnern ab.
Durchsuchungen können Bestände, Geräte oder Unterlagen vorübergehend unzugänglich machen. Die Schließung eines Unternehmens kann Verträge und Lieferbeziehungen zerstören. Eine behördliche Einstufung als „extremistisch“ wirkt zusätzlich abschreckend: Geschäftspartner können sich zurückziehen, bevor sie selbst ins Visier geraten.
Auf diese Weise lässt sich die Verfügbarkeit unabhängiger Bücher einschränken, ohne jeden einzelnen Titel ausdrücklich zu verbieten. Wenn eine Druckerei nicht mehr arbeitet, ein Lager ausfällt oder Buchhandlungen bestimmte Verlage aus ihren Sortimenten nehmen, bricht die Lieferkette auch dann auseinander, wenn kein umfassendes Verkaufsverbot verkündet wurde.
Besonders betroffen sein können Bücher in belarusischer Sprache sowie Werke über die Geschichte und Kultur des Landes. Unabhängige Verlage entscheiden mit darüber, welche Autoren und Themen ein Publikum erreichen. Sie bilden damit nicht nur einen Wirtschaftszweig, sondern auch einen Zugang zu kulturellen und historischen Debatten außerhalb staatlich kontrollierter Medien.
Die Fahndung setzt die Betroffenen persönlich unter Druck
Mit der Fahndung nach Lohwinau, Januschkewitsch und Iwanjuk erhält die Entwicklung eine zusätzliche persönliche Dimension. Eine solche Ausschreibung kann für die Betroffenen das Risiko einer Festnahme und weiterer rechtlicher Einschränkungen erhöhen. Welche konkreten Vorwürfe ihr zugrunde liegen und ob gegen alle drei bereits gleichartige Verfahren eröffnet wurden, ist aus den verfügbaren Berichten nicht ersichtlich.
Die zeitliche Abfolge zeigt dennoch eine Ausweitung des staatlichen Zugriffs: Im Februar standen Mitarbeiter und Unternehmer im Mittelpunkt, im März wurden Organisationen und weitere Vertreter der Branche in eine gemeinsame Kategorie eingeordnet. Im Oktober folgte die Fahndung nach drei bekannten Akteuren des Buchgeschäfts.
Das bedeutet nicht, dass die einzelnen Fälle rechtlich identisch sind. Es zeigt aber, wie weit der Anwendungsbereich des Vorgehens reicht. Verlage, Stiftungen, Händler und Einzelpersonen erscheinen innerhalb desselben Kontrollrahmens, obwohl sie unterschiedliche Funktionen erfüllen.
Der Buchhandel ist weniger sichtbar als Nachrichtenmedien oder politische Organisationen. Seine Bedeutung für eine eigenständige Öffentlichkeit ist deshalb nicht geringer. Wenn Produktion, Verkauf und Vertrieb gleichzeitig geschwächt werden, können Sprache, historische Perspektiven und kulturelle Stimmen aus dem öffentlichen Leben verschwinden, ohne dass jede einzelne Veröffentlichung formal untersagt werden muss.
Zerkalo berichtete über die Fahndungsausschreibungen und die früheren Einstufungen. Offen ist nun, ob gegen Lohwinau, Januschkewitsch und Iwanjuk konkrete Verfahren folgen und ob weitere Verlage, Buchhändler oder kulturelle Organisationen in denselben Maßnahmenrahmen geraten.


