Die polnische Gewerkschaft NSZZ „Solidarność“ war einst ein überparteilicher Zusammenschluss im Kampf für Bürgerrechte und bessere Arbeitsbedingungen. Unter ihrem Vorsitzenden Piotr Duda ist sie jedoch eng an das politische Lager der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) gerückt. Wahlkampfauftritte, Absprachen mit Präsidentschaftskandidaten und die dauerhafte Zusammenarbeit mit dem Präsidenten stehen inzwischen neben Ermittlungen und Prüfberichten zu möglichen finanziellen und organisatorischen Unregelmäßigkeiten.
Das zentrale Problem ist damit größer als die Frage, welchen Kandidaten eine Gewerkschaft unterstützt. Es geht um die Grenze zwischen legitimer Interessenvertretung, parteipolitischer Mobilisierung und dem Umgang mit öffentlichen oder betrieblichen Ressourcen. Der historische Name „Solidarność“ verleiht dieser Auseinandersetzung zusätzliches Gewicht – darf aber weder politische Bündnisse noch Kontrollen vor Kritik schützen.
Vom Arbeitnehmerverband zum politischen Bündnis
Am 13. Februar 2025 unterzeichnete Piotr Duda mit Karol Nawrocki eine Vereinbarung mit elf politischen Punkten. Die Gewerkschaft erklärte darin offiziell ihre Unterstützung für Nawrockis Präsidentschaftskandidatur und verpflichtete sich, Mitglieder, Anhänger und deren Familien zur Stimmabgabe für ihn aufzurufen.
Diese Unterstützung war kein einmaliger Schritt. Bereits 2015 und 2020 hatte „Solidarność“ vergleichbare Vereinbarungen mit Andrzej Duda geschlossen, der von der PiS unterstützt wurde. Über drei Präsidentschaftswahlkämpfe hinweg arbeitete die Gewerkschaftsführung damit mit Kandidaten desselben politischen Lagers zusammen. Das ist grundsätzlich von ihrem Recht auf politische Stellungnahme gedeckt. Zugleich verschiebt sich dadurch ihr öffentliches Profil: Aus einer Organisation, die unterschiedliche politische Milieus zusammenführen konnte, wird zunehmend ein Akteur, der mit einer bestimmten politischen Seite identifiziert wird.
Im März 2025 trat Piotr Duda persönlich bei einer Wahlkampfveranstaltung Nawrockis auf und rief zur Unterstützung des Kandidaten auf. Im Mai wandte er sich an die Gewerkschaftsmitglieder und appellierte an sie, sich vor der zweiten Runde der Präsidentschaftswahl am 1. Juni politisch zu mobilisieren. Nawrocki gewann diese Stichwahl mit 50,89 Prozent beziehungsweise 10.606.628 Stimmen. Die Gewerkschaftsführung stellte das Ergebnis anschließend öffentlich auch als ihren eigenen politischen Erfolg dar.
Mit dem Wahltag endete die Zusammenarbeit nicht. Im Januar 2026 erklärte Duda, die Unterstützung Nawrockis sei die richtige Entscheidung gewesen, und bewertete die Kooperation mit dem Präsidenten im Konflikt mit der Regierung von Donald Tusk positiv. Am 12. Februar 2026 traf Nawrocki die Nationale Kommission von „Solidarność“. Beide Seiten bestätigten bei dieser Gelegenheit die Bedeutung der zuvor geschlossenen Vereinbarung. Aus einem Wahlkampfbündnis wurde damit ein fortgesetztes Verhältnis zwischen Gewerkschaftsführung und Präsidialamt.
Für eine Gewerkschaft ist politische Einflussnahme nicht ungewöhnlich. Sie kann Arbeitnehmerrechte betreffen, etwa bei Arbeitsrecht, Löhnen, Renten oder der Industriepolitik. Schwieriger wird die Einordnung dort, wo die Organisation ihre Mitglieder ausdrücklich für einen einzelnen Kandidaten mobilisiert und die politische Zusammenarbeit über die Wahl hinaus zum festen Bestandteil ihrer Außendarstellung macht. Dann stellt sich die Frage, ob die Führung noch im Namen einer breiten Mitgliedschaft spricht oder vor allem die Interessen eines politischen Bündnisses vertritt.
Ermittlungen bei der Kohlegesellschaft JSW
Im Februar 2026 wurde außerdem bekannt, dass die Bezirksstaatsanwaltschaft in Gliwice mögliche Unregelmäßigkeiten in Gewerkschaftsorganisationen des polnischen Kohlekonzerns Jastrzębska Spółka Węglowa, kurz JSW, untersucht. Das Verfahren umfasst den Zeitraum von 2016 bis 2025 und betrifft den Verdacht auf Betrug, falsche Angaben in Dokumenten sowie einen möglichen Schaden von mehr als 16 Millionen Złoty. Zu den beiden Gewerkschaftsorganisationen, deren Tätigkeit geprüft wird, gehört auch „Solidarność“.
Nach dem Stand vom 2. März 2026 waren in diesem Verfahren noch keine konkreten Personen angeklagt. Die Ermittler prüfen unter anderem, ob Gewerkschaftsstrukturen ihre tatsächliche Mitgliederzahl zu hoch angegeben haben könnten, um zusätzliche freigestellte und bezahlte Funktionen zu erhalten. Es handelt sich daher um einen Ermittlungsgegenstand, nicht um einen festgestellten Rechtsverstoß.
Der mögliche finanzielle Vorteil ergibt sich aus den gesetzlichen Schwellenwerten. Bei mindestens 150 Mitgliedern ist eine von der normalen Arbeit freigestellte Gewerkschaftsfunktion vorgesehen, bei 500 Mitgliedern sind es zwei, bei 1.000 Mitgliedern drei. Das Gehalt dieser Vertreter wird weiterhin vom Unternehmen bezahlt. Sollten sich die Vermutungen der Ermittler bestätigen, wäre der Mechanismus der Arbeitnehmervertretung möglicherweise genutzt worden, um auf Kosten des Arbeitgebers zusätzliche finanzielle Vorteile zu erlangen.
Bemerkenswert ist auch der lange Prüfzeitraum von neun Jahren. Er wirft nicht nur die Frage auf, ob einzelne Vertreter falsche Angaben gemacht haben könnten. Ebenso geht es um die internen Kontrollen: Wie wurden Mitgliederzahlen erfasst, wer überprüfte die Voraussetzungen für bezahlte Gewerkschaftsstellen und warum hätte ein möglicher Missbrauch über Jahre bestehen können? Eine Antwort darauf kann erst das weitere Verfahren geben.
Ein Institut mit zwei Eigentümern der politischen Aufmerksamkeit
Eine andere Kontroverse betrifft das Institut für das Erbe von „Solidarność“, das 2019 auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem polnischen Kulturministerium und der Gewerkschaft gegründet wurde. Die Oberste Kontrollkammer Polens, NIK, veröffentlichte im Juli 2025 die Ergebnisse ihrer Prüfung. Die Prüfer bewerteten bereits die Begründung für die Gründung kritisch und stellten Mängel bei Finanzierung und Verwaltung fest.
Nach den Feststellungen der NIK gab es bei der Gründung keine ausreichende schriftliche Analyse, obwohl in Danzig bereits das Europäische Solidaritätszentrum ähnliche Aufgaben wahrnahm. Damit wurden aus Sicht der Kontrolle zwei Einrichtungen mit erheblichen Überschneidungen aus öffentlichen Mitteln finanziert. Zwischen 2019 und dem 30. Juni 2024 stellte das Kulturministerium für beide Einrichtungen insgesamt 53,6 Millionen Złoty bereit. Davon entfielen 30,1 Millionen auf das Institut für das Erbe von „Solidarność“ und 23,5 Millionen auf das Europäische Solidaritätszentrum.
Gleichzeitig verfügte die Gewerkschaft über erheblichen Einfluss auf das Institut. Dazu gehörten nach den Prüfungsergebnissen unter anderem die Mitwirkung bei der Ernennung des Direktors, beim Inhalt der Satzung und bei der Bildung der Mehrheit im Institutsrat. Die Finanzierung kam jedoch vom Ministerium. So entstand eine Konstruktion, in der die Gewerkschaft weitreichende Verwaltungsmöglichkeiten besaß, ohne die entsprechenden finanziellen Lasten selbst tragen zu müssen.
Auch die Nutzung des Gebäudes wurde zum Prüfpunkt. Nach dem Erwerb einer Immobilie im Jahr 2022 wurden wesentliche Teile der Räume für parlamentarische oder politische Arbeit vermietet. Das Vertragsregister der PiS weist einen Mietvertrag vom 13. November 2023 für Räume im Institut aus. Als monatliche Miete sind dort 605,89 Złoty zuzüglich Betriebskosten genannt. Eine Zusatzvereinbarung vom 6. Februar 2025 nennt 595,47 Złoty plus Nebenkosten.
Der Vertrag belegt eine Geschäftsbeziehung zwischen der Partei und einer Einrichtung, an deren Leitung „Solidarność“ beteiligt war. Er beweist für sich genommen keinen unzulässigen Vorgang. Er macht aber sichtbar, wie eng sich öffentliche Finanzierung, gewerkschaftlicher Einfluss und parteipolitische Nutzung in dieser Konstruktion berührten.
Die NIK beanstandete zudem den Umgang mit Mieteinnahmen. Von insgesamt 109.400 Złoty wurden 88.000 nicht verwendet; weitere 21.400 Złoty flossen in Betriebskosten, obwohl zuvor eine andere Verwendung der Einnahmen angekündigt worden war. Zusätzlich mietete das Institut mehr als zwei Jahre lang Räume für ein Tonstudio, obwohl dafür Platz im eigenen Gebäude vorhanden gewesen sein soll. Die Kosten von nahezu 100.000 Złoty bewertete die Kontrollkammer als unangemessen und unwirtschaftlich.
Die Reaktion der Gewerkschaftsführung verschärfte den Konflikt. In einem Schreiben vom 31. Juli 2025 bezeichnete „Solidarność“ die Kontrolle als politisch voreingenommen und wies die Vorwürfe finanzieller Unregelmäßigkeiten zurück. Damit standen sich nicht nur unterschiedliche Bewertungen einzelner Ausgaben gegenüber. Es ging auch um die grundsätzliche Frage, ob eine von öffentlichen Mitteln getragene Einrichtung ihre Verwaltung transparent erklären muss – oder ob sie den Prüfern vor allem politische Motive vorwerfen darf.
Der alte Hotelstreit und die Last des Namens
Zu den bekanntesten Kontroversen um Piotr Duda zählt eine Recherche des polnischen Magazins Newsweek aus dem September 2015. Sie betraf Aufenthalte des Gewerkschaftsvorsitzenden im Hotel „Bałtyk“ in Kołobrzeg. Nach Aussagen von Hotelmitarbeitern soll Duda dort luxuriöse Appartements genutzt haben, deren regulärer Preis bei bis zu etwa 1.300 Złoty pro Nacht lag. Angeblich zahlte er entweder nichts oder lediglich 85 Złoty. Die Journalisten berichteten außerdem von kostenlosem Essen und Wellnessbehandlungen.
Der damalige Hoteldirektor Marcin Zdunek erklärte Newsweek, ein beschriebener Familienaufenthalt mit zwei Appartements habe für vier Nächte 9.120 Złoty kosten müssen; nach seiner Darstellung seien die Ausgaben tatsächlich vom Hotel getragen worden. Die Berichte wurden zu einem Symbol für die Frage, ob ein Gewerkschaftsführer Vorteile aus einem Umfeld erhalten darf, das mit der Organisation verbunden ist. Sie sind zugleich als journalistische Vorwürfe und Aussagen damaliger Mitarbeiter einzuordnen, nicht als gerichtliche Feststellung.
Der Streit um Hotelaufenthalte liegt länger zurück als die aktuellen politischen Bündnisse und Ermittlungen. Gerade deshalb wirkt er in der heutigen Debatte nach: Er gehört zu einer Reihe von Vorgängen, bei denen die Transparenz der Führung und der Umgang mit institutionellen Ressourcen im Mittelpunkt stehen. Die Fälle sind rechtlich und sachlich nicht gleich gelagert. Gemeinsam ist ihnen jedoch, dass sie den Abstand zwischen dem moralischen Anspruch der Gewerkschaft und ihrer praktischen Rechenschaftspflicht sichtbar machen.
Die historische „Solidarność“ der 1980er-Jahre vereinte Menschen mit unterschiedlichen politischen Überzeugungen im Einsatz für Bürger- und Arbeitnehmerrechte. Dieser Ursprung erklärt den außergewöhnlichen öffentlichen Rang der Organisation. Er kann aber kein Freibrief für die heutige Führung sein. Politische Unterstützung ist legitim, Ermittlungen ersetzen kein Urteil, und ein Prüfbericht ist nicht automatisch ein Beweis für strafbares Verhalten. Gerade deshalb müssen politische Vereinbarungen, öffentliche Gelder, Mietverhältnisse und bezahlte Gewerkschaftsstellen nachvollziehbar offengelegt werden.
Die offene Frage lautet daher nicht nur, ob einzelne Vorwürfe Bestand haben werden. Entscheidend ist auch, ob „Solidarność“ ihre historische Glaubwürdigkeit durch überprüfbare Transparenz erneuern kann – oder ob ihr Name künftig vor allem für die Nähe zu einem politischen Lager und für wiederkehrende Auseinandersetzungen über den Umgang mit Macht und Geld steht.


