Digital-Staatssekretär Pröll will den Umgang mit Smart Glasses mit einem Dreistufenmodell regeln. Vorgesehen sind Verbote in sensiblen Bereichen und eine Erkennbarkeitspflicht im öffentlichen Raum.
Pröll sagte in einer Aussendung, Smart Glasses böten viele Vorteile, aber es gebe Schattenseiten. „Wir stehen hier an einem Kipppunkt, der unsere Entscheidung fordert. Daher haben wir ein Dreistufenmodell entwickelt. Einerseits wollen wir technologischen Fortschritt ermöglichen, andererseits darf niemand heimlich gefilmt werden.“
Nach Angaben des Staatssekretärs beruht das Modell auf einer Einschätzung des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt. Geplant ist ein Nutzungsverbot in besonders sensiblen Bereichen wie Umkleidekabinen, Toiletten, Bädern, Schulen und Kindergärten sowie in Gerichten, Justizanstalten und Polizei- und Militäreinrichtungen.
Auch Aufnahmen in geschützten Bereichen wie Kinos, Theatern und bei Aufführungen sollen untersagt werden. Im öffentlichen Raum soll laut Pröll eine Erkennbarkeitspflicht gelten; jede Aufnahme müsse klar wahrnehmbar sein, etwa durch ein gut sichtbares Aufnahmelicht, das sich nicht abschalten lässt.
„Wir wollen kein Generalverbot, sondern klare Regeln für unsere Gesellschaft. In der Umkleide, auf dem WC, in der Schule und im Kindergarten haben Kamerabrillen nichts verloren. Auf der Straße gilt: ja, aber nur erkennbar“, sagte Pröll. Heimliche Aufnahmen seien bereits jetzt rechtswidrig, betonte er. „Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild und das Strafrecht schützen die Betroffenen.“
Pröll sieht neben den Trägerinnen und Trägern auch die Hersteller in der Verantwortung. Die Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses vom Oktober, wonach Aufnahmen etwa durch gut sichtbare Lichter, akustische Signale und ein erkennbares Design kenntlich gemacht werden sollen, sollen nach seiner Ansicht verbindlich werden. „Auch Funktionen wie eine heimliche Gesichtserkennung müssen ausgeschlossen werden“, hieß es in der Aussendung.
In einer parlamentarischen Enquete sollen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Datenschutz, Technik und Praxis sowie Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenen zu Wort kommen. Ziel sei ein breit getragener Vorschlag, der rechtlich hält und im Alltag funktioniert, heißt es in der Aussendung. Pröll lud alle Fraktionen ein, sich einzubringen.
Die Debatte war zuletzt durch den Fall eines Wiener Schülers befeuert worden, der wegen der Nutzung einer smarten Brille im Klassenzimmer suspendiert worden war. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Schüler und seiner Familie diesen Sommer Recht. Zudem haben knapp 25.000 Menschen die Petition „Smartglasses stoppen!“ auf der Plattform „#aufstehn“ unterzeichnet; mitinitiiert wurde sie von der Datenschutz-NGO Epicenter Works.
Pröll bekräftigte zudem die Absicht, ein Social-Media-Verbot für Kinder umzusetzen.


