Ungarns neue Regierung steht vor 41 Auslandsimmobilien, die während der Amtszeit von Viktor Orbán mit staatlichen Mitteln erworben wurden und nun erhebliche Kosten verursachen. Zu den Objekten gehören alte Burgen, historische Palais, verlassene Hotels und teilweise verfallene Baudenkmäler in Nachbarstaaten. Für mehrere dieser Gebäude gibt es nach den vorliegenden Angaben weder eine klare Nutzungsperspektive noch ausreichende Mittel für eine Sanierung.
Die zuständigen ungarischen Ministerien müssen damit Vermögenswerte verwalten, deren weiterer Verwendungszweck ungeklärt ist. Gleichzeitig fallen für die Erhaltung der Liegenschaften weiterhin Ausgaben an. Eine am 13. August veröffentlichte Darstellung zu den 41 Auslandsgebäuden aus der Orbán-Zeit beschreibt die Lage als Problem, vor dem die neue Regierung und mehrere Ministerien stehen.
Immobilien in mehreren Nachbarstaaten
Die Käufe erfolgten im Rahmen einer umfassenden staatlichen Erwerbspolitik außerhalb Ungarns. Betroffen sind unterschiedliche Arten von Immobilien. Genannt werden historische Bauwerke ebenso wie Hotels und andere Gebäude, die bereits bei der Übernahme einen hohen Investitionsbedarf gehabt haben sollen. Einige Objekte stehen demnach leer, andere befinden sich in einem Zustand, der eine Nutzung ohne umfangreiche Arbeiten nicht zulässt.
Die Angaben unterscheiden nicht zwischen den einzelnen Liegenschaften hinsichtlich ihres derzeitigen Wertes, ihres genauen Standorts oder der jeweiligen Kaufpreise. Fest steht nach der Darstellung jedoch, dass es sich um insgesamt 41 Objekte handelt, die von der früheren Regierung erworben wurden. Die Gebäude liegen in Nachbarländern Ungarns und gehören damit zu einem staatlichen Immobilienbestand, dessen Verwaltung über die ungarischen Grenzen hinaus organisiert werden muss.
Für die Ministerien ergibt sich daraus eine doppelte Aufgabe. Sie müssen zunächst entscheiden, ob einzelne Objekte erhalten, renoviert, einer neuen Nutzung zugeführt oder veräußert werden sollen. Zugleich müssen sie die laufenden Kosten für Liegenschaften tragen, für die es bislang keine verbindliche Strategie gibt. Nach den vorliegenden Informationen fehlen dafür sowohl konkrete Pläne als auch die notwendigen Haushaltsmittel für umfassende Restaurierungen.
Fehlende Nutzungskonzepte und laufende Kosten
Die Gebäude bleiben deshalb teilweise ungenutzt. Während dieser Zeit verschlechtert sich der Zustand einzelner Immobilien weiter. Bei historischen Bauten kann schon der laufende Erhalt hohe Ausgaben verursachen; im vorliegenden Fall wird zusätzlich auf den Bedarf an Restaurierungsarbeiten verwiesen. Eine bezifferte Gesamtsumme für Kauf, Unterhalt oder Sanierung der 41 Objekte liegt in den Angaben nicht vor.
Damit sind die staatlichen Mittel in Immobilien gebunden, deren wirtschaftliche oder öffentliche Verwendung nicht festgelegt ist. Die vorliegenden Informationen bezeichnen die Objekte als schwer veräußerbar und als finanzielle Belastung für Ungarn. Ob einzelne Gebäude künftig verkauft, renoviert oder für staatliche beziehungsweise kulturelle Zwecke genutzt werden, ist demnach offen.
Die Frage betrifft nicht nur die bauliche Substanz der Immobilien. Auch die Zuständigkeiten innerhalb der ungarischen Verwaltung müssen geklärt werden. Mehrere Ministerien sind mit einem Bestand konfrontiert, der unter der früheren Regierung aufgebaut wurde, für den aber offenbar keine einheitliche Nachfolgeregelung vorliegt. Ohne Entscheidung über die Nutzung bleiben die laufenden Ausgaben bestehen, während der Sanierungsbedarf weiter anwachsen kann.
Politischer Gegensatz zur Rhetorik über Steuergeld
Der Vorgang steht in einem politischen Kontext, in dem Viktor Orbán während seiner Amtszeit wiederholt den Schutz des Geldes und des Wohlstands ungarischer Steuerzahler betonte. Seine Regierung wandte sich unter anderem gegen finanzielle Unterstützung der Ukraine durch die Europäische Union. In den vorliegenden Angaben wird dem die Verwendung öffentlicher Mittel für die Auslandsimmobilien gegenübergestellt.
Die Kritik richtet sich dabei vor allem auf die fehlende Vorbereitung nach dem Erwerb. Nicht allein der Kauf von Gebäuden im Ausland ist Gegenstand der Auseinandersetzung, sondern auch die Frage, wie diese Objekte langfristig erhalten und genutzt werden sollten. Für die nun zuständigen Ministerien entsteht dadurch ein Bestand, der laufende Kosten verursacht, ohne dass ein einheitlicher Plan für seine weitere Entwicklung vorliegt.
Die Angaben enthalten keine vollständige Aufstellung der 41 Immobilien und nennen auch keine einzelnen Kaufverträge. Ebenso bleibt offen, welche Objekte aktuell noch genutzt werden, wie hoch die jährlichen Erhaltungskosten sind und ob bereits Entscheidungen über Verkauf oder Sanierung getroffen wurden. Dokumentiert ist nach der vorliegenden Darstellung jedoch, dass die neue ungarische Regierung die im Ausland erworbenen Gebäude übernehmen und ihre weitere Verwendung klären muss.


